Selbsttest: Ist der Lehrgang «Visagistin / Visagist mit eidg. Fachausweis» der Richtige für mich?
Testen Sie hier, ob eine beratende und manuelle Tätigkeit im Schönheitsbereich mit eidgenössischem Fachausweis zu Ihnen passt und ob ein Vorbereitungslehrgang zur eidg. Berufsprüfung «Visagistin mit eidg. Fachausweis / Visagist mit eidg.Fachausweis» für Sie der richtige Weg ist.
Wie sieht der Berufsalltag von Visagistin / Visagist mit eidg. Fachausweis aus?
Visagistinnen und Visagisten arbeiten in Kosmetik- und Beauty-Studios, bei Zeitschriften, Film, Fernsehen und Theatern oder für Modeschauen, Messen oder in Kaufhäusern, Coiffeursalons und Parfümerien. Sie schminken Ihre Kundinnen und Kunden und verschönern oder verändern deren Gesichter je nach gewünschtem Effekt. Als Erstes beurteilen sie den Hauttyp und den Zustand der Haut und klären die Wünsche und Bedürfnisse der Kundin / des Kunden ab. Sie zeigen, was möglich ist und beraten die Kundin / den Kunden bezüglich der Vor- und Nachteile jeder Schminktechnik. Dann reinigen sie Gesicht und Dekolleté und tragen eine Grundierung auf. Dann verschönern, betonen und modellieren sie Brauen, Wimpern und Lippen, decken Narben oder Hautunreinheiten ab und tragen Lidschatten und Lippenfarben auf. Je nach Wunsch der Kundin / des Kunden beraten sie sie bezüglich geeigneter Schminktechniken und Produkte. Einzelne Visagist/innen feilen und lackieren auch Fingernägel und modellieren eine passende Frisur. Für Spezialaufträge verwenden sie auch Perücken, künstliche Gesichtsteile Bärte oder Kunsthaar.
Neben der Beratung und Betreuung von Kundinnen und Kunden gehören auch administrative Aufgaben, Terminplanung, Kalkulation und Marketing zu den Tätigkeitsbereichen von Visagistinnen und Visagisten mit eidg. Fachausweis.
Hinweis: Die Aufteilung der Aufgaben sowie deren Gewichtung und Häufigkeit kann je nach Stellenprofil und Art des Aufgabenbereichs sowie Unternehmen variieren.
Frage 1:
Entsprechen die beschriebenen Tätigkeiten Ihren Vorstellungen? Möchten Sie als Visgaistin / Visagist mit eidg. Fachausweis arbeiten?
Prima!
Falls Ihnen nicht alle Tätigkeiten gefallen, überlegen Sie sich, welche Sie am meisten interessieren. Schauen Sie sich auch vergleichbare Stellenausschreibungen an. Vielleicht finden Sie solche, in denen nur die Tätigkeiten verlangt werden, die Ihnen besser liegen, dann sind Sie mit dieser Weiterbildung inhaltlich doch am richtigen Ort.
Ansonsten könnten Sie unter folgenden Weiterbildungsmöglichkeiten in verwandten Gebieten schauen, ob Sie etwas finden, das Ihren Interessen besser entspricht:
Wenn Ihnen die Tätigkeiten nicht gefallen, schauen Sie sich die zahlreichen anderen Weiterbildungsmöglichkeiten an. Auf Ausbildung-Weiterbildung.ch finden Sie eine grosse Auswahl.
Zielgruppe und Fähigkeiten: Für wen eignet sich die Berufsprüfung (BP) zur Visagistin / zum Visagist mit eidg. Fachausweis? Welche Eigenschaften und Fähigkeiten werden verlangt?
Der Lehrgang und die Berufsprüfung «Visagistin mit eidg. Fachausweis / Visagist mit eidg. Fachausweis» eignen sich für
- Gelernte Kosmetikerinnen / Kosmetiker, Coiffeure / Coiffeusen
- Personen, die im Bereich Mode und Fotografie oder in Drogerien / Parfümerien arbeiten und sich weiterbilden möchten
- Personen, die sich auf die eidgenössische Berufsprüfung als Visagist/in mit eidg. Fachausweis vorbereiten möchten
Visagisten / Visagistinnen sollten über folgende persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten verfügen:
- Geschickte Hände
- Kreativität
- Exakte Arbeitsweise
- Sinn für Farben und für aktuelle Trends
- Einfühlungsvermögen und Teamfähigkeit
- Kontaktfreude
- Kommunikationsfähigkeit
- Hygienebewusstsein
- Verantwortungsbewusstsein
- Bereitschaft für unregelmässige Arbeitszeiten
- Bei eigener Praxis: wirtschaftliche Fähigkeiten, um ein eigenes Geschäft zu führen
Frage 2:
Gehören Sie zur Zielgruppe dieser Weiterbildung und verfügen Sie über die nötigen persönlichen Eigenschaften?
Prima!
- Wenn Sie zu keiner der genannten Personengruppen gehören, können Sie den eidgenössischen Fachausweis nicht direkt anstreben. Die Einstiegsmöglichkeiten ins Berufsfeld «Schönheit» sind dabei zahlreich. Schauen Sie sich dazu die folgende Seite mit verschiedenen Lehrgängen von passenden Anbietern an. Vielleicht stossen Sie hier auf Weiterbildungsangebote, die genau auf Interessierte wie Sie ausgerichtet sind.
- Wenn Sie nicht über die nötige Berufserfahrung im Bereich Schönheit verfügen, dann suchen Sie mit Hilfe professioneller Stellenbörsen nach passenden Jobs. Wenn Sie jemandem aus Ihrem privaten oder beruflichen Umfeld kennen, der bereits auf diesem Gebiet arbeitet, fragen Sie diese Person nach Tipps und ob er/sie Sie bei der Stellensuche unterstützen würde. Sicher verfügt er/sie über entsprechende Kontakte und Beziehungen.
- Wenn Sie nicht über die nötigen persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten verfügen, werden Sie mit dieser Rolle wohl nicht glücklich. Halten Sie nach Weiterbildungsmöglichkeiten Ausschau, die eine fachliche Vertiefung oder Spezialisierung bieten, die besser zu Ihren Fähigkeiten passt.
- Wenn Sie unsicher sind, ob Sie für eine solche Funktion mit vielen verantwortungsvollen Aufgaben günstig veranlagt sind, schauen Sie das am besten mit erfahrenen Leuten wie Laufbahnberaterinnen und Berufsberatern an. Geeignete Anbieter für Laufbahnberatung und Berufscoaching finden Sie hier:
Voraussetzungen für die Zulassung zur Berufsprüfung Visagistin mit eidg. Fachausweis / Visagist mit eidg. Fachausweis (BP):
Um zur eidg. Berufsprüfung für Visagistinnen / Visagisten antreten zu können, müssen Sie gemäss der Prüfungsordnung:
- Über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Kosmetikerin EFZ / Kosmetiker EFZ und mind. 2 Jahre Berufserfahrung im Visagismus verfügen
Oder
- Ein anderes EFZ besitzen und über mind. 3 Jahre Berufspraxis im Visagismus verfügen sowie die Grundlagenmodule (Kosmetik, Management- und Unterstützungsprozesse, Kundenberatung) erfolgreich abgeschlossen haben.
Und
- Über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügen (Modul 12: Tages-, Abends- und Hochzeits-Make-up, Modul 13: Fashion, Modul 14: Medizinische / Kosmetische Camouflage und Spezialeffekte)
Ob Sie zur Berufsprüfung zugelassen sind, erfahren Sie mindestens 12 Wochen vor Prüfungsbeginn mit einem schriftlichen Bescheid inkl. Begründung und Rechtsmittelbelehrung im Falle einer Ablehnung.
Hinweis: Die Voraussetzungen wie beispielsweise die Berufserfahrung müssen erst zum Zeitpunkt der eidg. Abschlussprüfung/Prüfungsanmeldung erfüllt sein. Vielleicht sind manche Schulen bereit, Sie auch zu einem Vorbereitungskurs auf die Berufsprüfung zur Visagistin / zum Visagisten zuzulassen, wenn Sie die Kriterien für die Zulassung zur eidg. Prüfung (noch) nicht erfüllen. Sie müssen dann dafür sorgen, dass Sie die nötigen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Prüfung bzw. Prüfungsanmeldung erfüllen (die Verantwortung liegt bei Ihnen).
Frage 3:
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Zulassung?
Prima!
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Berufserfahrung als Berufspraxis für Visagisten angerechnet wird, klären Sie Ihre Chancen direkt mit der Trägerschaft der Prüfungsordnung, dem Trägerverein Fachausweis Schönheit.
Wenn Sie über zu wenig oder gar keine Berufserfahrung verfügen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Suchen Sie mit Hilfe professioneller Stellenbörsen nach passenden Jobs, um Berufserfahrungen sammeln zu können. Hier finden Sie hilfreiche Informationen dazu.
- Wenn Sie jemanden aus Ihrem privaten oder beruflichen Umfeld kennen, der bereits im entsprechenden Bereich tätig ist, fragen Sie diese Person nach Tipps und ob er/sie Sie bei der Stellensuche unterstützen würde. Sicher verfügt er/sie über entsprechende Kontakte und Beziehungen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Abschlüsse für die Berufsprüfung zugelassen werden (Gleichwertigkeitsprüfung), kontaktieren Sie das Prüfungssekretariat.
Für die Gleichwertigkeitsprüfung von ausländischen Abschlüssen für die Zulassung zur BP ist das SBFI zuständig. Hier finden Sie mehr Informationen.
Wenn Ihnen das eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine gleichwertige berufliche Grundbildung fehlt, haben Sie auch jetzt noch die Chance, eine solche nachzuholen. Mehr zur Nachholbildung für Erwachsene erfahren Sie z.B. in unserem Ratgeber «Das Schweizer Bildungssystem auf einen Blick».
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Berufserfahrung als Berufspraxis für Visagisten angerechnet wird, klären Sie Ihre Chancen direkt mit der Trägerschaft der Prüfungsordnung, dem Trägerverein Fachausweis Schönheit.
Wenn Sie über zu wenig oder gar keine Berufserfahrung verfügen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Suchen Sie mit Hilfe professioneller Stellenbörsen nach passenden Jobs. Hier finden Sie hilfreiche Informationen dazu.
- Wenn Sie jemanden aus Ihrem privaten oder beruflichen Umfeld kennen, der bereits im entsprechenden Bereich tätig ist, fragen Sie diese Person nach Tipps und ob er/sie Sie bei der Stellensuche unterstützen würde. Sicher verfügt er/sie über entsprechende Kontakte und Beziehungen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Abschlüsse für die Berufsprüfung zugelassen werden (Gleichwertigkeitsprüfung), kontaktieren Sie das Prüfungssekretariat.
Für die Gleichwertigkeitsprüfung von ausländischen Abschlüssen für die Zulassung zur BP ist das SBFI zuständig. Hier finden Sie mehr Informationen.
Wenn Ihnen das eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine gleichwertige berufliche Grundbildung fehlt, haben Sie auch jetzt noch die Chance, eine solche nachzuholen. Mehr zur Nachholbildung für Erwachsene erfahren Sie z.B. in unserem Ratgeber «Das Schweizer Bildungssystem auf einen Blick».
Lernstoff und Inhalte der Weiterbildung
Der Lernstoff bzw. die Inhalte der Vorbereitungskurse auf die eidgenössische Berufsprüfung zur Visagistin mit eidg. Fachausweis / zum Visagisten mit eidg. Fachausweis richten sich nach den Vorgaben der Trägerschaft der Berufsprüfung, dem Visagisten Verband der Schweiz (VVdS).
Die zu vermittelnden Lerninhalte für Visagistinnen und Visagisten sind in folgende Module aufgeteilt:
- Modul 1: Kosmetik (Behandlungsbedürfnisse anhand einer Anamnese einschätzen, Haut- und Nagelbeurteilung, Behandlungsplan, Grundlagenkenntnisse der Farb- und Formenlehre, Wissen und Einhaltung der Hygiene- und Umweltvorschriften)
- Modul 2: Management- und Unterstützungsprozesse (Markt-, Umwelt und Kundenorientierung, ökonomischer und ökologischer Umgang mit Verbrauchsmaterialien, Kalkulationsgrundlagen, Begründung der Produktpreise, Entgegennahme der Warenanlieferung, Kontrolle und Bearbeitung dieser, sorgfältiger Umgang mit Materialien, Geräten und Apparaturen, Finanz- und Rechnungswesen)
- Modul 3: Kundenberatung (Bewusste Kommunikation unter Berücksichtigung verbaler und nonverbaler Kommunikationstechniken, Führen von Beratungs-, Verkaufs- oder Behandlungsgesprächen, Beziehungsaufbau)
- Modul 12: Tages-, Abend- und Hochzeits-Make-up (selbständiges Ausführen der Arbeitsschritte: Analyse des Hautbildes der Kundin / des Kunden, Produktauswahl, Wahl des Make-ups nach Anlass, feilen und lackieren der Nägel, Informieren der Kundin / des Kunden über die verwendeten Produkte und deren Anwendung)
- Modul 13: Fashion (Schminken von verschiedenen Personen und Model für Fotoshootings und Modeschauen, Frisieren der Haare gemäss Vorgaben)
- Modul 14: Medizinische / Kosmetische Camouflage und Spezialeffekte (situativ korrekter Einsatz von medizinischer/kosmetischer Camouflage, mit Hilfe von Glatzen, Gummiteilen, Perücken und Haarteilen werden Kunden in eine andere Person, Tier oder eine märchenhafte Gestalt verwandelt)
Frage 4:
Interessieren Sie diese Inhalte, möchten Sie diese Kenntnisse erwerben?
Prima! Freuen Sie sich auf spannende und lehrreiche Stunden, in denen Sie Ihren Wissenshorizont und Ihre Kompetenzen erweitern – Aspekte, die auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind und die Karriere- und Lohnchancen erhöhen.
Wenn Sie die Inhalte dieses eidg. Fachausweises nur teilweise interessieren, schauen Sie sich andere Aus- und Weiterbildungen in diesem Bereich an. Vielleicht finden Sie einen Lehrgang, der aufgrund der vermittelten Inhalte besser zu Ihnen passt. Inspiration finden Sie hier.
Offenbar sind die typischen Aufgabengebiete von Visagistin mit eidg. Fachausweis / Visagist mit eidg. Fachausweis nicht Ihre Welt. Schauen Sie sich lieber andere Weiterbildungen an. Auf Ausbildung-Weiterbildung.ch finden Sie eine grosse Auswahl an Möglichkeiten.
Kosten und Finanzierung der Weiterbildung
Die Kosten unterscheiden sich je nach Anbieter. Generell muss für die 4-semestrige Visagistin Ausbildung, Weiterbildung, die berufsbegleitend konzipiert ist, mit folgenden Kosten gerechnet werden:
- Lehrgangsgebühren: zwischen CHF 8'000.– und CHF 14'000.– Davon bekommen Sie nach der Prüfung vom Bund auf Antrag (unabhängig vom Resultat) rund 50% zurück.*
- Prüfungsgebühren: In Abklärung. (Stand April 2023) Die Prüfungsgebühr wird von der Trägerschaft dieser Berufsprüfung / dieses Lehrganges festgelegt. Sie wird von der Kandidatin / dem Kandidaten nach bestätigter Zulassung entrichtet.
- Extrakosten: An manchen Schulen sind die Kosten für zum Beispiel Lehrmittel, Schulungsunterlagen und Simulationsprüfungen nicht in den Lehrgangsgebühren enthalten. Informieren Sie sich bitte direkt beim Anbieter Ihrer Wahl, mit welchen Zusatzkosten Sie rechnen müssen.
*Seit dem 1.1.2018 werden die Vorbereitungskurse auf eidgenössische Berufsprüfungen (BP) und höhere Fachprüfungen (HFP) vom Bund finanziell unterstützt. Absolvierende dieser Lehrgänge können deshalb nach Ablegen der eidgenössischen Prüfung bis zu 50% (max. CHF 9'500.- bei BP, max. 10'500 bei HFP) der bezahlten Kurskosten zurückerstattet bekommen. In Härtefällen werden die Bundesbeiträge ausnahmsweise auch im Voraus ausbezahlt.
Frage 5:
Sind Sie in der Lage, ca. CHF 8'000 – CHF 14'000 für Kursgebühren (zuzüglich Prüfungsgebühr für eidg. Prüfung) vorzufinanzieren?
- Prima! Hier noch ein Tipp: Falls Sie in der Lage sind, den gesamten Betrag im Voraus zu bezahlen, erkundigen Sie sich bei der Schule Ihrer Wahl, ob sie bei vollständiger Bezahlung im Voraus einen Spezialrabatt gewährt. Manche Schulen gewähren bei früher Buchung ebenfalls einen Spezialpreis.
- Informationen zu den finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten durch den Arbeitgeber, Bund, Kanton, Stiftungen oder durch Darlehen der Stiftung Bildungsförderung EducaSwiss erhalten Sie in unserem Ratgeber «So finanzieren Sie Ihre Weiterbildung richtig».
- Informationen und Hilfe zur Budgetplanung bzw. Budgeterstellung finden Sie hier.
- Bei den meisten Schulen können Sie die Kurskosten in Raten bezahlen. Für die Ratenzahlung verrechnen die meisten Schulen einen kleinen Zuschlag.
- Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er sich an den Kosten beteiligt.
- Vielleicht gibt es in Ihrem privaten Umfeld jemanden, der Ihr Weiterbildungsprojekt mit einem Darlehen unterstützt. Möglicherweise unterstützt Sie auch eine Bank oder ein Kreditinstitut mit einem Bildungskredit. Einen Teil der geliehenen Gelder werden Sie mit dem Bundesbeitrag nach der Berufsprüfung sofort zurückbezahlen können.
- Informationen zu den finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten durch den Arbeitgeber, Bund, Kanton, Stiftungen oder durch Darlehen der Stiftung Bildungsförderung EducaSwiss erhalten Sie in unserem Ratgeber «So finanzieren Sie Ihre Weiterbildung richtig».
- Informationen für die finanzielle Unterstützung von Temporär-Arbeitenden durch «temptraining», dem Weiterbildungsfonds der Temporärbranche, erfahren Sie hier.
- Informationen und Hilfe zur Budgetplanung bzw. Budgeterstellung finden Sie hier.
- Bei den meisten Schulen können Sie die Kurskosten in Raten bezahlen. Für die Ratenzahlung verrechnen die meisten Schulen einen kleinen Zuschlag.
- Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er sich an den Kosten beteiligt.
- Vielleicht gibt es in Ihrem privaten Umfeld jemanden, der Ihr Weiterbildungsprojekt mit einem Darlehen unterstützt. Möglicherweise unterstützt Sie auch eine Bank oder ein Kreditinstitut mit einem Bildungskredit. Einen Teil der geliehenen Gelder werden Sie mit dem Bundesbeitrag nach der Berufsprüfung sofort zurückbezahlen können.
- Informationen zu den finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten durch den Arbeitgeber, Bund, Kanton, Stiftungen oder durch Darlehen der Stiftung Bildungsförderung EducaSwiss erhalten Sie in unserem Ratgeber «So finanzieren Sie Ihre Weiterbildung richtig».
- Informationen für die finanzielle Unterstützung von Temporär-Arbeitenden durch «temptraining», dem Weiterbildungsfonds der Temporärbranche, erfahren Sie hier.
- Informationen und Hilfe zur Budgetplanung bzw. Budgeterstellung finden Sie hier.
Studiendauer, Unterrichtszeiten /-format und Lernaufwand
- Dauer: Die Visagistin Ausbildung, Weiterbildung ist modular aufgebaut und dauert 4 Semester. Sie wird berufsbegleitend absolviert.
- Unterrichtszeiten: Die Unterrichtszeiten variieren je nach Anbieter. In der Regel finden die Lektionen an zwei Abenden pro Woche oder ganztags an einem Wochentag und/oder Samstag statt.
- Unterrichtsformat: Viele Schulen bieten mittlerweile einen Mix aus Präsenz- und Onlineveranstaltung (Online-, Hybrid-Unterricht, Blended Learning) sowie Selbststudium an.
- Dank dem berufsbegleitenden Konzept der Weiterbildung können Sie den Lernstoff gleich in der Praxis anwenden und vertiefen. Trotzdem sollten Sie für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts und die Selbstlernzeit genügend Zeit einrechnen – wie viel, hängt von Ihrem Vorwissen, Arbeitsstil und Lerntempo ab. Wir empfehlen, vorsichtshalber mindestens 4–6 Stunden pro Woche einzurechnen.
Hinweis: Manche Schulen bieten sog. «Schnupperlektionen» an. Sie haben so die Möglichkeit einen Einblick in den Unterricht sowie Lernatmosphäre zu erhalten. Wichtige Aspekte auf dem Weg zum erfolgreichen Abschluss. Kontaktieren Sie für eine Schnupperlektion am besten die Schule Ihrer Wahl gleich direkt.
Frage 6:
Können Sie die Zeit für den Unterricht und das Selbststudium aufbringen?
Prima! Tipp fürs Selbststudium: Setzen Sie sich realistische Tages- oder Wochenziele und überlegen Sie sich eine kleine Belohnung, wenn Sie diese erreicht haben. Eine gut organisierte Lernstrategie motiviert nicht nur, sondern schützt auch vor chaotisch stressigen Lerntagen und -nächten kurz vor der Prüfung.
Wenn Sie nicht so viel Zeit aufbringen können, nehmen Sie mit den Anbietern Kontakt auf und klären Sie ab, ob Sie die Ausbildung evtl. über mehr als vier Semester verteilt absolvieren können.
Wenn die Zeit dann immer noch nicht reicht, prüfen Sie, ob Sie sich anderswo Freiraum schaffen können. Vielleicht kann jemand aus Ihrem Umfeld für die Dauer der Ausbildung gewisse Aufgaben für Sie übernehmen?
Abschluss, Diplom und Titel
Die Berufsprüfung zur Visagistin mit eidg. Fachausweis / zum Visagisten mit eidg. Fachausweis findet jährlich statt, sofern mindestens 3 Kandidatinnen und Kandidaten für das Praxisgebiet Visagismus die Zulassungsbedingungen erfüllen, ansonsten alle zwei Jahre. Sie kann in Deutsch, Französisch oder Italienisch abgelegt werden.
Die Kandidaten und Kandidatinnen werden mind. 8 Wochen vor Prüfungsbeginn aufgeboten. Im Aufgebot enthalten sind dabei das Prüfungsprogramm (mit Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Prüfung) sowie das Verzeichnis der Experten/-innen.
Die Berufsprüfung besteht aus drei Prüfungsteilen:
1) Fallstudie (schriftlich, 120 Minuten)
Dieser Prüfungsteil besteht aus einer schriftlichen Prüfung, die sich aus den Inhalten des Moduls 2 «Management- und Unterstützungsprozesse» zusammensetzt.
2) Kundenberatung (mündlich, 90 Minuten)
In der mündlichen Prüfung werden die Kompetenzen aus dem Modul 3 Kundenberatung geprüft. Dabei werden zwei verschiedene handlungsorientierte Prüfungsmethoden eingesetzt: Rollenspiele (Dauer 60 Minuten) und Critical Incidents (Dauer 30 Minuten)
3) Arbeitsprobe mit Reflexion und Fachgespräch (mündlich, 180 Minuten)
In diesem Prüfungsteil werden die Module 1 «Kosmetik», 12 «Tages-, Abend-, und Hochzeits-Make-up, 13 «Fashion» und 14 «Medizinische/Kosmetische Camouflage und Spezialeffekte» geprüft. Auf der Grundlage von Kriterien, welche den Kandidaten und Kandidatinnen vorgängig zugestellt wurde, bringen sie ein Modell mit an die Prüfung. Es wird dann im Rahmen der Arbeitsprobe am Modell gearbeitet. Dieser Prüfungsteil läuft folgendermassen ab:
- Haut-/Nagelbeurteilung sowie Erstellen eines Behandlungsplanes (Dauer 60 Minuten)
- Praktische Behandlung / Arbeitsprobe (Dauer 90 Minuten)
- Fachgespräch und Reflexion über das Vorgehen (Dauer 30 Minuten)
Diplom und Titel
Absolventinnen und Absolventen der Berufsprüfung erhalten einen eidgenössischen Fachausweis und sind berechtigt den eidg. anerkannten sowie geschützten Titel «Visagistin mit eidgenössischen Fachausweis / Visagist mit eidgenössischem Fachausweis» zu führen.
- Auf Französisch: «Maquilleuse professionnelle avec brevet fédéral / Maquilleur professionnel avec brevet fédéral»
- Auf Italienisch: «Truccatrice con attestator professionale federale / Truccatore con attestator professionale federale»
- Auf Englisch: «Make-up-Artist, Federal Diploma of Higher Education» (Achtung: Kein geschützter Titel nur eine Empfehlung)
Frage 7:
Trauen Sie sich zu, die Berufsprüfung zum eidgenössischen Fachausweis zu bestehen?
Prima!
Hier einige allgemeine Erfolgsfaktoren auf dem Weg zu einem neuen Ausbildungsabschluss:
- Regelmässiger Besuch des Unterrichts
- Bringen Sie Ihre Fragen aktiv ein, lassen Sie nichts halbverstanden im Raum stehen
- Interesse am Thema und aktive Teilnahme am Unterricht
- Eingehende Vor- und Nachbereitung des Unterrichtsstoffes zu Hause
- Engagierte Mitarbeit bei Gruppenarbeiten, Bearbeitung von Fallstudien usw.
- Teilnahme an Lerngruppen für regelmässigen Austausch
- Intensive Prüfungsvorbereitung: Prüfungssituationen üben und wichtige Prüfungserfahrungen sammeln, z.B. in Simulationsprüfungen.
Wenn Sie unsicher sind, empfehlen wir Ihnen, eine Informationsveranstaltung zu diesem Lehrgang zu besuchen.
Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin mit der Schule Ihrer Wahl oder der Trägerschaft der Berufsprüfung, dem Visagisten Verband der Schweiz. Erklären Sie Ihr Interesse und Ihre Bedenken und schauen Sie, wie Ihr Gegenüber auf welche Punkte reagiert und was es Ihnen empfiehlt.
Erkundigen Sie sich bei der Schulleitung nach Unterstützungsmöglichkeiten. Überlegen Sie sich auch, ob Sie eventuell andere Unterstützung wünschen, etwa durch Lerntherapeutinnen oder Coaches, autogenes oder mentales Training.
Hier einige allgemeine Erfolgsfaktoren auf dem Weg zu einem neuen Ausbildungsabschluss:
- Regelmässiger Besuch des Unterrichts
- Bringen Sie Ihre Fragen aktiv ein, lassen Sie nichts halbverstanden im Raum stehen
- Interesse am Thema und aktive Teilnahme am Unterricht
- Eingehende Vor- und Nachbereitung des Unterrichtsstoffes zu Hause
- Engagierte Mitarbeit bei Gruppenarbeiten, Bearbeitung von Fallstudien usw.
- Teilnahme an Lerngruppen für regelmässigen Austausch
- Intensive Prüfungsvorbereitung: Prüfungssituationen üben und wichtige Prüfungserfahrungen sammeln, z.B. in Simulationsprüfungen.
Wenn Sie sich gar nicht zutrauen, die Abschlussprüfung zu bestehen, vereinbaren Sie am besten einen persönlichen Beratungstermin mit einer Schule oder Trägerschaft der Berufsprüfung, dem Visagisten Verband der Schweiz. Erklären Sie Ihr Interesse und Ihre Bedenken und schauen Sie, wie Ihr Gegenüber auf welche Punkte reagiert und was es Ihnen empfiehlt.
Fragen Sie bei der Schule Ihrer Wahl, ob es Unterstützungsmöglichkeiten für Sie gibt.
Überlegen Sie sich auch, ob Sie eventuell andere Unterstützung wünschen, etwa durch Lerntherapeutinnen oder Coaches, autogenes oder mentales Training.
Nein, der Lehrgang zum eidg. Fachausweis als Visagistin / Visagist (BP) passt nicht zu Ihnen. Schade? – Vielleicht nicht, denn es gibt so viele andere Möglichkeiten zur Weiterbildung. Da passt das eine oder andere sicher viel besser.
Prüfen Sie, welche anderen Weiterbildungen für Sie infrage kommen. Auf Ausbildung-Weiterbildung.ch finden Sie eine grosse Auswahl an Angeboten.
Visagist / Visagistin mit eidg. Fachausweis ist wohl nicht das passende Weiterbildungsziel für Sie.
Überrascht Sie das oder sind Sie enttäuscht? Machen Sie den Test vielleicht noch einmal und achten Sie nun darauf, wo Ihre Vorstellungen oder Möglichkeiten vom Berufsideal abweichen. Vielleicht weist Ihnen das den Weg in Richtung passenderer Weiterbildungen.
Schauen Sie dann, welche anderen Weiterbildungen Sie interessieren. Auf Ausbildung-Weiterbildung.ch finden Sie eine grosse Auswahl an Angeboten.
Das ist ein halbherziges Ergebnis: Die Tätigkeit als Visagist / Visagistin mit eidg. Fachausweis scheint für Sie nicht ideal. Oder ist es vielleicht die Form der Ausbildung, die Ihnen nicht zusagt oder organisatorisch nicht gut passt?
Schauen Sie, welche anderen Weiterbildungen für Sie infrage kommen. Auf Ausbildung-Weiterbildung.ch finden Sie eine grosse Auswahl an Angeboten.
Die Visagist / Visagistin Ausbildung, Weiterbildung, Kurs ist für Sie nicht ideal – oder doch?
Wenn Sie unsicher sind, besuchen Sie am besten die Informationsveranstaltungen der Anbieter. Dort erfahren Sie einiges mehr über die Weiterbildung und können Ihre persönlichen Möglichkeiten und Fragen direkt mit den anwesenden Fachvertretern besprechen.
Direkt zu den Schulen:
Diese Ausbildung scheint zu Ihnen zu passen.
Als nächsten Schritt empfehlen wir Ihnen, bei passenden Schulen eine Informationsveranstaltung zu besuchen und Angaben über die exakten Kosten und Termine einzuholen.
Direkt zu den Schulen:
Dieser Lehrgang scheint wie für Sie gemacht!
Am besten besuchen Sie nun Informationsveranstaltungen bei den Schulen, die für Sie infrage kommen, und erfahren dort alles zu den konkreten Inhalten, Kosten und Terminen.
Direkt zu den Schulen: