Selbsttest: Ist der Lehrgang «Sozialbegleiterin / Sozialbegleiter mit eidg. Fachausweis» der richtige für mich?

Eine Sozialbegleiterin hilft einer älteren Frau, bei der Suche nach einer geeigneten Freizeitaktivität auf dem Tablet.

Testen Sie hier, ob das Berufsbild «Sozialbegleiter mit eidg. Fachausweis / Sozialbegleiterin mit eidg. Fachausweis» zu Ihnen passt und ob ein berufsbegleitender Vorbereitungslehrgang auf die Berufsprüfung für Sie der richtige Weg dahin ist.

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Wie sieht der Berufsalltag als Sozialbegleiterin / Sozialbegleiter mit eidg. Fachausweis aus?

Eine Sozialbegleiterin und ein Sozialbegleiter mit eidg. Fachausweis begleitet und unterstützt Einzelpersonen, Familien oder Gruppen meist längerfristig in herausfordernden Lebenssituationen. Dies beinhaltet die Bewältigung des Alltags und die Wahrnehmung sowie Verwirklichung der eigenen Bedürfnisse. Dabei gilt es, bei den Klienten die persönlichen Ressourcen zu fördern und diese bei der Führung eines selbstbestimmten Lebens zu unterstützen. Damit kann ein Sozialbegleiter, eine Sozialbegleiterin Personen in sozialer Isolation, Menschen mit Beeinträchtigung (körperlich, kognitiv oder psychisch), Personen mit Migrationshintergrund, Erwerbslosen oder Suchtmittelabhängigen direkt helfen. In Gesprächen mit lösungsorientierter und personenzentrierter Gesprächsführung kann das Selbstvertrauen der Klientinnen und Klienten gestärkt werden. Im ambulanten Sozialbereich (bei den Leuten zuhause, Menschen in stationären Einrichtungen) arbeiten solche Fachleute in der Sozialbegleitung allein und oft unregelmässig.

 

Folgende Arbeitsgebiete sind in Sozialbegleiterin und Sozialbegleiter Jobs typisch:

  • Begleitung von Personen (kurzfristig in Krisensituationen oder als langfristige Begleitung)
    • Unterstützung von Personen, die ihren Alltag nicht allein bewältigen können, in deren Umfeld
    • Systematische Erfassung der Klienten-Situation und Realitätsanerkennung
    • Gemeinsame Erarbeitung einer stimmigen Lösung für die aktuelle Situation zur Verbesserung der Lebensumstände
    • Gesprächsführung
    • Entwicklung von Routinen, die im Alltag Stabilität geben können
    • Strategieerarbeitung zur Problembewältigung
    • Unterstützung von Klienten im Umgang mit Ämtern sowie Institutionen (Terminbegleitung, Erklärung von Zuständigkeiten etc.)
  • Förderung der Selbstbestimmung
    • Selbstvertrauen der Klienten durch lösungsorientierte und personenzentrierte Gesprächsführung stärken
    • Zur Nutzung der eigenen Ressourcen und Fähigkeiten ermutigen (Überwinden von Abhängigkeiten sowie Hilfslosigkeit, Entwicklung von Selbsthilfekräften, eigene Grenzen kennen und respektieren)
    • Unterstützung bei Freizeitgestaltung sowie beruflicher und sozialer Integration (Suche und Hilfe bei Kontaktaufnahmen)
    • Das soziale Umfeld in die Begleitung in Absprache miteinbeziehen
    • Umfeld schaffen, welches Kontakte und Dialoge ermöglicht resp. fördert
  • Zusammenarbeit sowie administrative Sozialbegleiterin / Sozialbegleiter Aufgaben
    • Zusammenarbeit mit Fachpersonen und Diensten (Sozialarbeiter, Pflegerinnen sowie Personen aus Ämtern und Institutionen)
    • Teilnahme an interdisziplinären Sozialprojekten
    • Dokumentation eigener Tätigkeiten (Führen von Klienten-Dossiers und Berichte schreiben)
    • Auswertung der eigenen Begleitprozesse, um die eigene Arbeit zu evaluieren

Frage 1:

Entsprechen die Tätigkeiten Ihren Vorstellungen? Können Sie sich vorstellen, die Sozialbegleiterin oder Sozialbegleiter Aufgaben auszuüben?

Zielgruppe und Fähigkeiten: Für wen eignet sich die Sozialbegleiterin / Sozialbegleiter Ausbildung und die Berufsprüfung? Welche Eigenschaften und Fähigkeiten werden verlangt?

Die Sozialbegleiterin / Sozialbegleiter Ausbildung richtet sich an Personen, die ihre Kompetenzen in der Sozialbegleitung professionalisieren möchten. Dies sind beispielsweise:

  • Leute, die als Freiwillige in verschiedenen sozialen Aufgabenfelder arbeiten
  • Menschen, die ohne Ausbildung im Sozialbereich tätig sind
  • Quereinsteiger, die aus ihrem jetzigen Beruf ins Soziale wechseln möchten
  • Wiedereinsteiger, die ihre Kompetenzen auffrischen möchten

 

Für eine erfolgreiche Tätigkeit als Sozialbegleiter / Sozialbegleiterin sind folgende Fähigkeiten und Eigenschaften gefordert:

  • Sozialkompetenz, Kontaktfreude, Ausdauer, Geduld und Humor
  • Gute Beziehungsfähigkeit und hohe Einsatzbereitschaft
  • Gutes Einfühlungsvermögen und hohe Belastbarkeit
  • Persönliche Reife, Zuverlässigkeit und Selbstreflexions-Fähigkeit
  • Flexibilität und Fantasie
  • Offenheit und Empathie
  • Realitätssinn, gute Beobachtungsgabe sowie Vertrauenswürdigkeit
  • Gute eigene Gesundheit und Abgrenzungsvermögen
  • Kritikfähigkeit und Entscheidungsfähigkeit
  • Organisationstalent und Motivator

Frage 2:

Gehören Sie zu einer der Zielgruppen der Sozialbegleiterin / Sozialbegleiter Ausbildung?

Voraussetzungen für die Zulassung zur Berufsprüfung Sozialbegleitung:

Für die Zulassung zur Abschlussprüfung "eidg. Berufsprüfung Sozialbegleiter / Sozialbegleiterin" werden folgende Voraussetzungen bei Prüfungsantritt verlangt:

  • eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Fachmann Betreuung / Fachfrau Betreuung, Fachmann Gesundheit / Fachfrau Gesundheit oder gleichwertiger Abschluss im Sozial- oder Gesundheitsbereich
  • und min. 2 Jahre Berufserfahrung zu 50% in der Betreuung und Begleitung im Sozialbereich

oder

  • Abschluss auf Sekundarstufe II, das heisst, ein anderes EFZ oder eine Berufs-, Fach- oder gymnasiale Maturität oder ein Fachmittelschulausweis
  • und min. 3 Jahre Berufserfahrung zu 50% in der Betreuung und Begleitung im Sozialbereich

Zusätzlich zu den genannten Bedingungen ist für die Berufsprüfung Sozialbegleiter / Sozialbegleiterin folgendes erforderlich:

  • Eine genehmigte Disposition der Facharbeit, in der Thema, Ziele, Vorgehen und Aufbau der Facharbeit erklärt werden. Sie muss spätestens 3 Monate vor Anmeldeschluss zur Prüfung eingereicht werden.
  • Über Details zu den Zulassungsbedingungen und sur-Dossier-Aufnahmen informieren die Bildungsinstitutionen.

Dabei darf max. 25% der erforderlichen Berufserfahrung in der Freiwilligenarbeit erbracht werden. Diese muss innert 5 Jahren vor der Prüfungsanmeldung geleistet worden sein. Ob Sie die Anforderungen für die Berufsprüfung Sozialbegleiter / Sozialbegleiterin füllen, erfahren Sie mindestens drei Monate vor Prüfungsbeginn mit einem schriftlichen Bescheid - bei Ablehnung inkl. Begründung und Rechtsmittelbelehrung.

Frage 3:

Haben Sie den verlangten Lehrabschluss und die notwendige Berufserfahrung für die Berufsprüfung Sozialbegleitung? Und trauen Sie sich zu, die zusätzlich notwendigen Kurse zu bewältigen?

Lernstoff und Inhalte der Ausbildung Sozialbegleitung:

Der Lernstoff der Vorbereitungskurse auf die Berufsprüfung zum Fachausweis als Sozialbegleiter / Sozialbegleiterin richtet sich nach den Vorgaben der Trägerschaft der eidg. Prüfung, dem Savoirsocial.

Der Lerninhalt der Sozialbegleiter / Sozialbegleiterin Ausbildung verteilt sich auf die folgenden Themen:

  • Grundlagen und Basiswissen
  • Selbstmanagement und Persönlichkeit, persönliche Ressourcen (Persönlichkeitsentwicklung)
  • Umgang mit verschiedenen Systemen wie Kommunikation und Gesprächsführung (Interaktion / Kommunikation)
  • Methoden und Handlungsansätze in der Sozialbegleitung (Konfliktbewältigung)
  • Werkzeuge wie Formulare, Checklisten, Protokolle, Dokumentation, Budgetierung, Rhetorik und Präsentationstechnik
  • Fachwissen (Theorien, Modelle, Sozialisation, Sucht, Beeinträchtigung und Stressbewältigung)
  • Praxisberatung und Praxislernziele
  • Prüfungsvorbereitung

Frage 4:

Interessieren Sie die Inhalte der Ausbildung Sozialbegleitung und möchten Sie Kenntnisse in diesem Themenbereich erwerben?

Sozialbegleiterin / Sozialbegleiter Ausbildung Kosten und Finanzierung:

Je nach Anbieter und Dauer sind die Sozialbegleiterin / Sozialbegleiter Ausbildung Kosten unterschiedlich hoch. Durchschnittlich sind für die Ausbildungskosten folgende Beträgen zu rechnen:

  • Lehrgangsgebühren: etwa CHF 17'000.– bis CHF 24'000.–
    Davon bekommen Sie nach der Prüfungsteilnahme vom Bund auf Antrag (unabhängig vom Resultat) rund 50% zurück.*
    Teilnehmer Teilnehmerinnen mit FaGe oder FaBe Abschluss können einen verkürzten Lehrgang besuchen, womit sich die Kosten um ca. ein Viertel reduzieren.
  • Prüfungsgebühren: CHF 2'600.– (Stand 2023, inkl. Kosten für Disposition von CHF 300.-)
    Die Prüfungsgebühr wird von der Trägerschaft der Berufsprüfung festgelegt. Sie wird von der Kandidatin / dem Kandidaten nach bestätigter Zulassung zur Sozialbegleiterin / Sozialbegleiter Prüfung entrichtet.
  • Extrakosten: An manchen Schulen sind die Kosten für zum Beispiel Einschreibegebühren, Lehrmittel, Schulungsunterlagen, Bücher, Intensiv-Prüfungstraining, Simulationsprüfungen, Schuldiplome und Zwischenabschlüsse nicht in den Lehrgangsgebühren enthalten. Informieren Sie sich bitte direkt beim Anbieter Ihrer Wahl, mit welchen Zusatzkosten Sie für die Ausbildung zum Sozialbegleiter / zur Sozialbegleiterin rechnen müssen.

*Seit 1.1.2018 werden die Vorbereitungskurse auf eidgenössische Berufsprüfungen wie die Sozialbegleiterin / Sozialbegleiter Ausbildung vom Bund finanziell unterstützt. Absolvierende dieser Lehrgänge können deshalb, nach Ablegen der eidgenössischen Prüfung bis zu 50% (max. CHF 9'500.–) der bezahlten Kurskosten zurückerstattet bekommen. In Härtefällen werden die Bundesbeiträge ausnahmsweise auch vorfinanziert. 

Frage 5:

Sind Sie in der Lage, etwa CHF 17'000 bis CHF 24'000 an Sozialbegleiterin / Sozialbegleiter Ausbildung Kosten und CHF 2'600 für die eidg. Prüfung vorzufinanzieren?

Studiendauer, Anzahl Unterrichtsstunden und Lernaufwand bei der Ausbildung zur Berufsprüfung Sozialbegleitung:

  • Die Sozialbegleiterin / Sozialbegleiter Ausbildung, Weiterbildung ist klassisch aufgebaut (d.h. die Berufsprüfung umfasst alle zu bewertenden Kompetenzen) und dauert berufsbegleitend zwei (z.B, für FaBe und FaGe) bis drei Jahre. Die Ausbildung zur Berufsprüfung Sozialbegleitung umfasst etwa 65 bis 90 Schultage.
  • Die Unterrichtszeiten variieren je nach Anbieter der Sozialbegleitung Weiterbildung. Der Präsenzunterricht findet meistens an einem Schultag (vereinzelt zwei Schultage) pro Woche statt.
  • Dank dem berufsbegleitenden Konzept der Ausbildung zum Sozialbegleiter / zur Sozialbegleiterin können Sie den Lernstoff gleich in der Praxis anwenden und vertiefen. Trotzdem sollte für die Unterrichtsvorbereitung und -nachbereitung sowie die Selbstlernzeit der genügend Zeit eingerechnet werden. Wir empfehlen – je nach Vorwissen, Arbeitsstil und Lerntempo – nochmals gleich viel Zeit für den zusätzlichen Arbeitsaufwand wie die reguläre Unterrichtsdauer einzurechnen.

Hinweis: Manche Schulen bieten sogenannte «Schnupper-Lektionen» an, die einen Einblick in den Unterricht und die Lernatmosphäre ermöglichen. Eine passende Lernumgebung ist auf dem Weg zum erfolgreichen Abschluss nach dem Sozialbegleiterin / Sozialbegleiter Lehrgang wichtig.

Frage 6:

Können Sie den Aufwand für den Präsenzunterricht und für die Hausaufgaben der Ausbildung zur Berufsprüfung Sozialbegleitung bewältigen?

Abschluss, Diplom und Titel:

Die Berufsprüfung "Sozialbegleiter mit eidg. Fachausweis / Sozialbegleiterin mit eidg. Fachausweis" findet jährlich auf Deutsch, Französisch und Italienisch statt, sofern die Mindestanzahl von 16 Kandidatinnen und Kandidaten die Zulassungsbedingungen erfüllen, ansonsten alle zwei Jahre.

Die Kandidaten und Kandidatinnen der Berufsprüfung Sozialbegleiter / Sozialbegleiterin werden mindestens 21 Tage vor Prüfungsbeginn aufgeboten. Im Aufgebot enthalten sind dabei das Prüfungsprogramm (mit Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Prüfung sowie zulässige Hilfsmittel) sowie das Verzeichnis der Experten und Expertinnen.

Die Berufsprüfung Sozialbegleiter / Sozialbegleiterin umfasst folgende drei Prüfungsteile:

  • Facharbeit Sozialbegleitung:
    • Facharbeit Sozialbegleitung (schriftlich, vorgängig erstellt)
    • Facharbeitsgespräch (mündlich, 50 Min.): Vorgehensweise, Rollenreflektion, eigenes berufliches Handeln, Kenntnis der sozialbegleiterischen Konzepte, Theorien und Grundfragen
  • Fachprüfung schriftlich: Wissensanwendung und Auseinandersetzung mit Hintergründen
    • Fallbearbeitung (Mini Cases, schriftlich, 90 Min.)
    • Fachwissen, Theorien, Konzepte (schriftlich, 60 Min.)
  • Fachprüfung mündlich:
    • Fallgespräch zur Fallbearbeitung (mündlich, 50 Min., zuzüglich 30 Min. Vorbereitungszeit) und Überprüfung des Wissens über die Grundlagen der Sozialbegleitung sowie der Integration des gelernten Wissens, der eigenen Haltung, Vorstellungen, Werte und Vorgehensweise

Diplom und Titel

Absolventinnen und Absolventen der Berufsprüfung erhalten einen eidgenössischen Fachausweis und sind berechtigt den eidg. anerkannten sowie geschützten Titel «Sozialbegleiter mit eidgenössischem Fachausweis» oder «Sozialbegleiterin mit eidgenössischem Fachausweis» zu nutzen.

  • Auf Französisch: «Accompagnatrice sociale / Accompagnateur social avec brevet fédéral»
  • Auf Italienisch: «Accompagnatrice sociale / Accompagnatore sociale con attestato professionale federale»
  • Auf Englisch: «Outreach Social Worker, Federal Diploma of Higher Education» (Achtung: Dies ist nur eine Empfehlung/Übersetzung und kein geschützter Titel)

Frage 7:

Trauen Sie sich zu, die Berufsprüfung Sozialbegleitung zu bestehen?

Haben Sie sich bereits entschieden?
Oder möchten Sie mehr wissen?

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