Selbsttest: Ist der Lehrgang «Einrichtungsplanerin / Einrichtungsplaner mit eidg. Fachausweis (BP)» der Richtige für mich?

Ein Einrichtungsplaner mit eidg. Fachausweis eruiert die passende Farbe für neue Vorhänge entlang der Bedürfnisse der Kundin.

Testen Sie hier, ob das Berufsbild «Einrichtungsplaner mit eidg. Fachausweis / Einrichtungsplanerin mit eidg. Fachausweis» (früher: Einrichtungsberater/in BP) zu Ihnen passt und ob ein berufsbegleitender Vorbereitungslehrgang für Sie der richtige Weg dahin ist.

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Wie sieht der Berufsalltag als Einrichtungsplanerin / Einrichtungsplaner mit eidg. Fachausweis aus?

Als Einrichtungsplaner und Einrichtungsplanerin ist man in Möbel- und Einrichtungshäusern, Innendekorationsgeschäften oder in Schreiner- und Innenausbaubetrieben für die Beratung und Betreuung der Kunden zuständig. Dabei übernehmen die Angestellten oft eine leitende Funktion mit Budget- und Umsatzverantwortung im Verkauf und sind für die anspruchsvollen Einrichtungsaufträge zuständig. Im Fachgeschäft sind sie für die verkaufsfördernde Gestaltung der Verkaufsflächen und Präsentation der Waren mitverantwortlich. Im direkten Kundenkontakt erklären Sie ihren Kunden die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten bestimmter Materialien und Verarbeitungsmethoden. Mit perspektivischen Handskizzen helfen sie den Kunden, sich bestimmte Möbel in ihrem Wohnumfeld vorzustellen und Gestaltungsideen zu entwickeln. Ein Einrichtungsplaner / eine Einrichtungsplanerin hat ein geschultes Auge für Räume, Proportionen, Farben, Stile und ein psychologisches Gespür für die Bedürfnisse und Anliegen der Kundschaft. Bei Bedarf besuchen die Planer/innen ihre Kunden auch zu Hause, um ihnen die Wirkung von bestimmten Materialien und Farben vor Ort zu zeigen. Im Auftrag von Bauherren oder Innenarchitekten erarbeiten sie vollständige Einrichtungskonzepte, erstellen die Planungsunterlagen und berechnen die Offerte. Je nach Branche und Aufgabenbereich sind sie für die Lagerhaltung verantwortlich, prüfen die Wareneingänge und kontrollieren die korrekte Auszeichnung der Waren.
 
Folgende Arbeitsgebiete sind als Einrichtungsplanerin / Einrichtungsplaner mit eidg. Fachausweis typisch:

  • Am Verkaufsstandort
    • Kundenberatung
    • Nachbearbeitung der Kundenbesuche
    • Betreuung der Ausstellung / Verkaufsfläche
  • Im Aussendienst
    • Kundenbesuche
    • Beratung und Abwicklung des gesamten Auftrag
  • In der Betreuung von Firmenkunden
    • Ausarbeiten von vollständigen Einrichtungslösungen
    • Konzepte erstellen und präsentieren
    • Offerten ausarbeiten und Vertragsverhandlungen
    • Akquisition und Betreuung der Kunden
  • Planung und Organisation von Kundenanlässen und Promotionen
  • Administration, Buchhaltung, Bestellungen, Warenkontrolle

Frage 1:

Entsprechen die Tätigkeiten Ihren Vorstellungen? Können Sie sich vorstellen, in der Einrichtungsplanung zu arbeiten?

Zielgruppe und Fähigkeiten: Für wen eignet sich die Berufsprüfung Einrichtungsplanerin / Einrichtungsplaner mit eidg. Fachausweis? Welche Eigenschaften und Fähigkeiten werden verlangt?

Die Einrichtungsplanerin / Einrichtungsplaner Ausbildung richtet sich an folgende Personen:

  • Berufsleute aus dem Bereich Möbel, Innendekoration, Innenarchitektur
  • Gelernte Innendekorateure, Wohntextilgestalter/innen, Schreiner/innen, Zeichner/innen
  • Wohnberater/innen, die eine höhere Qualifikation mit eidg. Fachausweis erwerben möchten
  • Personen mit Berufserfahrung in Möbelverkauf und Einrichtungsberatung

 

Für eine erfolgreiche Tätigkeit als Einrichtungsplaner / Einrichtungsplanerin werden folgende Fähigkeiten und Eigenschaften genannt:

  • Interesse an Planungsarbeiten und bautechnisches Interesse
  • Auge für gutes Design und Ästhetik
  • kreative und gestalterische Fähigkeiten
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • guter Farbensinn und Fantasie
  • Beobachtungsgabe und räumliches Vorstellungsvermögen
  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • gute Umgangsformen
  • Freude an Verkauf und Beratung
  • Service- und Kundenorientierung
  • mündliches und schriftliches Ausdrucksfähigkeit
  • Belastbarkeit und Verhandlungsgeschick

 

Frage 2:

Gehören Sie zu einer der Zielgruppen der Einrichtungsplanerin / Einrichtungsplaner Ausbildung?

Voraussetzungen für die Zulassung zur Berufsprüfung Einrichtungsplanung:

Für die Zulassung zur Abschlussprüfung (eidg. Berufsprüfung) als Einrichtungsplaner / Einrichtungsplanerin werden folgende Voraussetzungen bei Prüfungsantritt verlangt:

  • ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Raumausstatter/in EFZ (vormals Innendekorateur/in), Wohntextilgestalter/in EFZ, Boden-Parkettleger/in EFZ, Schreiner/in EFZ, Zeichner/in EFZ (Fachrichtung Architektur oder Innenarchitektur), Industriepolsterer/-polsterin EFZ, Detailhandelsfachmann/-frau EFZ (Branche Möbel oder Branche Teppich und Bodenbeläge), Kaufmann/-frau EFZ oder gleichwertige Ausbildung

und

  • min. 3 Jahre Berufspraxis in den Branchen Raumausstattung oder Möbelverkauf

oder

  • anderer eidg. anerkannter Abschluss auf Sekundarstufe II oder gleichwertiger Abschluss und min. 4 Jahre Berufspraxis in den Branchen Raumausstattung oder Möbelverkauf

 

Ob Sie die Anforderungen für die Berufsprüfung Einrichtungsplaner / Einrichtungsplanerin erfüllen, erfahren Sie mindestens vier Monate vor Prüfungsbeginn mit einem schriftlichen Bescheid - bei Ablehnung inkl. Begründung und Rechtsmittelbelehrung.

Frage 3:

Haben Sie den verlangten Lehrabschluss und die notwendige Berufserfahrung für die Berufsprüfung Einrichtungsplanung? Und trauen Sie sich zu, die zusätzlich notwendigen Kurse zu bewältigen?

Lernstoff und Inhalte der Einrichtungsplanerin / Einrichtungsplaner Weiterbildung:

Der Lernstoff der Vorbereitungskurse auf die Berufsprüfung zum Einrichtungsplanerin / Einrichtungsplaner Fachausweis richtet sich nach den Vorgaben der Trägerschaft der eidg. Prüfung, dem OdA Wohnen.

Der Lerninhalt der Einrichtungsplanerin / Einrichtungsplaner Ausbildung verteilt sich auf die folgenden Themen:

  • Gestaltung
    • Raumgestaltung (Projekte) Lichtplanung
    • Technisches Zeichnen mit CAD
    • Skizzieren und Verkaufsskizzen
    • Farbenlehre
    • Stilanwendung
  • Betriebswirtschaft
    • Rechtskunde
    • Informatik BüKo in Anwendung
    • Rechnungswesen
    • Deutsch (Korrespondenz und Facharbeit)
    • Volkswirtschaft
  • Beratung
    • Beratungstechnik
    • Beratung Vorhänge
    • Beratung Bodenbelag
    • Beratung Möbel
    • Beratung Bettwaren
    • Beratung Orientteppiche
    • Beratung Wandbespannung
    • Beratung Offertwesen
  • Einrichtungswissen
    • Exkursion in Betriebe
    • Polstermöbel
    • Vorhangtechnik
    • Massaufnahme von Räumen & Objekten Fenstergestaltung
    • Grundlagen Lichttechnik / Beleuchtung Materialkunde (Leder, Glas, Metall, Stein)
    • Beratung Präsentation / Verkaufsunterlagen Beratung Auftragsabwicklung
    • Arbeits- und Lerntechnik Lehrgangsorganisation
  • Schlussprojekt und Repetition

 

Frage 4:

Interessieren Sie die Inhalte der Einrichtungsplanerin / Einrichtungsplaner Weiterbildung und möchten Sie Kenntnisse in diesen Themenbereichen erwerben?

Kosten und Finanzierung der Weiterbildung Einrichtungsplanung:

Je nach Anbieter und Dauer der Ausbildung Einrichtungsplaner / Einrichtungsplanerin sind die Kosten unterschiedlich hoch. Durchschnittlich sind mit diesen Beträgen für die Ausbildungskosten zu rechnen:

  • Lehrgangsgebühren: etwa CHF 13'000.–
    Davon bekommen Sie nach der Prüfungsteilnahme vom Bund auf Antrag (unabhängig vom Resultat) rund 50% zurück.*
    Jeder Teilnehmer erhält aus dem AVE BBF einen Beitrag in der Höhe von CHF 1’000.– und Angestellte von Mitgliedsbetrieben steht zusätzlich ein Beitrag aus dem Weiterbildungsfonds in der Höhe von CHF 4’000.00 .- zu.
  • Prüfungsgebühren: CHF 3'000.– (Stand: 2021) 
    Die Prüfungsgebühr wird von der Trägerschaft der Berufsprüfung festgelegt. Sie wird von der Kandidatin / dem Kandidaten nach bestätigter Zulassung zur Einrichtungsplanerin / Einrichtungsplaner Prüfung entrichtet.
  • Extrakosten: An manchen Schulen sind die Kosten für zum Beispiel Einschreibegebühren, Lehrmittel, Schulungsunterlagen, Bücher, Intensiv-Prüfungstraining, Simulationsprüfungen, Schuldiplome und Zwischenabschlüsse nicht in den Lehrgangsgebühren enthalten. Informieren Sie sich bitte direkt beim Anbieter Ihrer Wahl, mit welchen Zusatzkosten Sie für die Einrichtungsplanerin / Einrichtungsplaner Weiterbildung rechnen müssen.
  • Erwerb von Zusatzabschlüssen: Für Zusatzabschlüsse wie Wohnberater/in (Zert.) müssen Sie mit Extrakosten für die Vorbereitung und Prüfung rechnen.

*Seit 1.1.2018 werden die Vorbereitungskurse auf eidgenössische Berufsprüfungen wie die Einrichtungsplanerin / Einrichtungsplaner Weiterbildung vom Bund finanziell unterstützt. Absolvierende dieser Lehrgänge können deshalb, nach Ablegen der eidgenössischen Prüfung bis zu 50% (max. CHF 9'500.–) der bezahlten Kurskosten zurückerstattet bekommen. In Härtefällen werden die Bundesbeiträge ausnahmsweise auch vorfinanziert.

Frage 5:

Sind Sie in der Lage, etwa CHF 13'000 für den Einrichtungsplanung Kurs und CHF 3'000 für die eidg. Prüfung vorzufinanzieren?

Studiendauer, Anzahl Unterrichtsstunden und Lernaufwand bei der Einrichtungsplanerin / Einrichtungsplaner Ausbildung:

  • Die Einrichtungsplanerin / Einrichtungsplaner Ausbildung, Weiterbildung ist klassisch (d.h. Berufsprüfung umfasst alle zu bewertenden Kompetenzen) aufgebaut und dauert berufsbegleitend 3 bis 4 Semester. Sie umfasst etwa 550 Lektionen.
  • Die Unterrichtszeiten variieren je nach Anbieter der Einrichtungsplanung Weiterbildung. Der Präsenzunterricht findet meistens in zweiwöchigen Blöcken statt. Zwischen den Unterrichtseinheiten sind eigene Projekte umzusetzen.
  • Viele Schulen bieten mittlerweile einen Mix aus Präsenz- und Onlineunterricht (Online-, Hybrid-Unterricht, Blended Learning) sowie Selbststudium an.
  • Dank dem berufsbegleitenden Konzept der Einrichtungsplanerin / Einrichtungsplaner Weiterbildung können Sie den Lernstoff gleich in der Praxis anwenden und vertiefen. Trotzdem sollte für die Unterrichtsvorbereitung und -nachbereitung sowie die Selbstlernzeit genügend Zeit eingerechnet werden. Wir empfehlen – je nach Vorwissen, Arbeitsstil und Lerntempo – nochmals gleich viel Zeit für den zusätzlichen Arbeitsaufwand wie die reguläre Unterrichtsdauer einzurechnen.

Hinweis: Manche Schulen bieten sogenannte «Schnupper-Lektionen» an, die einen Einblick in den Unterricht und die Lernatmosphäre ermöglichen. Eine passende Lernumgebung ist auf dem Weg zum erfolgreichen Abschluss Einrichtungsplaner / Einrichtungsplanerin wichtig.

Frage 6:

Können Sie den Aufwand für den Präsenzunterricht und für die Hausaufgaben der Ausbildung Einrichtungsplanung bewältigen?

Abschluss, Diplom und Titel Einrichtungsplanung:

Die Berufsprüfung "Einrichtungsplaner mit eidg. Fachausweis / Einrichtungsplanerin mit eidg. Fachausweis" findet jährlich auf Deutsch, Französisch und Italienisch statt, sofern die Mindestanzahl von 12 Kandidatinnen und Kandidaten die Zulassungsbedingungen erfüllen, ansonsten alle zwei Jahre.
Die Kandidaten und Kandidatinnen der Berufsprüfung Einrichtungsplaner / Einrichtungsplanerin werden mindestens 6 Wochen vor Prüfungsbeginn aufgeboten. Im Aufgebot enthalten sind dabei das Prüfungsprogramm (mit Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Prüfung sowie zulässige Hilfsmittel) sowie das Verzeichnis der Experten und Expertinnen.

Die Berufsprüfung Einrichtungsplaner / Einrichtungsplanerin umfasst folgende vier Prüfungsteile:

  • Entwicklung einer Einrichtungslösung (Gewichtung 4)
    • Situationsanalyse und Erstellung einer Einrichtungslösung (praktisch, 28 Stunden)
    • Präsentation einer Einrichtungslösung (mündlich, 15 Min)
      • Lösung erarbeiten und visualisieren
      • Lösung verkaufen
      • Aufträge abwickeln und Projekte führen
    • Fachgespräch zur Einrichtungslösung (mündlich, 30 Min)
      • Lösung verkaufen
      • Aufträge abwickeln und Projekte führen
  • Berufskenntnisse (schriftlich, 120 Min., Gewichtung 1)
    • Einrichtungslösung verkaufen
    • Aufträge abwickeln und Projekte führen
  • Beratungs- und Verkaufsgespräch (mündlich, 45 Min., Gewichtung 2)
    • Kundinnen und Kunden über Einrichtungslösungen beraten
    • Einrichtungslösungen verkaufen
  • Bearbeitung von Handlungssituationen in Marketing, Betriebsorganisation und Finanzen (schriftlich, 150 Min., Gewichtung 1)
    • Massnahmen zur Verkaufsförderung planen und umsetzen
    • Betriebliche Prozesse unterstützen

 

Diplom und Titel «Einrichtungsplaner / Einrichtungsplanerin»

Absolventinnen und Absolventen der Berufsprüfung erhalten einen eidgenössischen Fachausweis und sind berechtigt den eidg. anerkannten sowie geschützten Titel «Einrichtungsplaner mit eidgenössischem Fachausweis» oder «Einrichtungsplanerin mit eidgenössischem Fachausweis» zu nutzen.

  • Auf Französisch: «Spécialiste d'aménagement intérieur avec brevet fédéral»
  • Auf Italienisch: «Progettista d'interni con attestato professionale federale»
  • Auf Englisch: «Interior Designer Federal Diploma of Higher Education» (Achtung: Dies ist nur eine Empfehlung/Übersetzung und kein geschützter Titel)

Frage 7:

Trauen Sie sich zu, die Berufsprüfung zum Einrichtungsplaner mit eidg. Fachausweis / zur Einrichtungsplanerin mit eidg. Fachausweis zu bestehen?