Welchen Lehrabschluss braucht es für die Zulassung zur HF-Weiterbildung «Hotelier Gastronom / zur Hoteliere Gastronomin» (ehemals Hotelier Restaurateur / Hoteliere Restauratrice)?
Welchen Lehrabschluss braucht es für die Zulassung zur HF-Weiterbildung «Hotelier Gastronom / zur Hoteliere Gastronomin» (ehemals Hotelier Restaurateur / Hoteliere Restauratrice)?
Voraussetzung für die Zulassung zur HF-Weiterbildung zum dipl. Hotelier Gastronom HF / zur dipl. Hoteliere Gastronomin HF (ehemals Hôtelier Restaurateur / Hôtelière Restauratrice) ist der Abschluss einer beruflichen Grundbildung (eidgenössisches Fähigkeitszeugnis) als Koch/Köchin EFZ, Restaurantfachmann/-frau EFZ, Hotelfachmann/-frau EFZ, Hotel-Kommunikationsfachmann/-frau EFZ, Kaufmann / Kauffrau EFZ Branche Hotel-Gastro-Tourismus, Systemgastronomiefachmann/-frau EFZ, einer Handels- oder Fachmittelschule, eine gymnasiale Maturität oder eines gleichwertigen Abschlusses. Weiter werden sehr gute Kenntnisse der Unterrichtssprache und Kenntnisse in Englisch und einer weiteren Sprache auf Niveau B1 gemäss dem Europäischen Sprachenreferenzrahmen vorausgesetzt.
Bei branchenfremden Abschlüssen entscheidet die Schulleitung über die Zulassung. Klären Sie die Zulassungsbedingungen vor Beginn der Weiterbildung sicherheitshalber nochmals mit der Schulleitung ab.