Kann ich bei den Weiterbildungen in der Gemeinschaftsgastronomie weiterhin voll berufstätig bleiben?
Kann ich bei den Weiterbildungen in der Gemeinschaftsgastronomie weiterhin voll berufstätig bleiben?
Eine einhundert-prozentige Berufstätigkeit ist während einer Weiterbildung zum/zur eidg. dipl. Leiter/in Gemeinschaftsgastronomie (HFP) sowie zum Chefkoch / zur Chefköchin mit eidg. Fachausweis grundsätzlich möglich, sofern Sie Ihre Ferientage für den Lehrgang nutzen können und wollen. Beide Lehrgänge finden als Blockkurse statt, die sich jeweils über eine Woche erstrecken. Bei der Weiterbildung zur Berufsprüfung sind dies sechs Wochenblöcke über die Dauer eines Jahres verteilt, bei der Weiterbildung zur Höheren Fachprüfung acht Wochenblöcke verteilt auf die Dauer von anderthalb Jahren. Mit all Ihren Ferientagen sowie eventuellen Überstunden könnte daher auch die Weiterbildung zum / zur Chefköchin berufsbegleitend ohne Pensumeinschränkung möglich sein, sollte jedoch sinnvollerweise immer mit den Vorgesetzen im Vorfeld besprochen werden.