Wer darf sich Yogatherapeut nennen?

Wer darf sich Yogatherapeut nennen?

Der Begriff Yogatherapeut bzw. Yogatherapeutin ist nicht geschützt in der Schweiz. Dennoch gibt es die Möglichkeit, den anerkannten Titel "Komplementärtherapeutin mit eidg. Diplom (HFP)" mit Schwerpunkt Yogatherapie zu erlangen. 

Für den Zugang zur Höheren Fachprüfung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Berufsabschluss oder gleichwertiger Abschluss auf Sekundarstufe II
  • Branchenzertifikat der OdA KT
  • 36 Stunden Supervision
  • mind. 2 Jahre komplementärtherapeutische Berufspraxis mit Arbeitspensum von mind. 50% oder mind. 3 Jahre komplementärtherapeutische Berufspraxis mit einem Arbeitspensum von mind. 30%

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