Welche Tätigkeiten übt man nach der Ausbildung zum Vermögensberater / Ausbildung zur Vermögensberaterin aus?
Welche Tätigkeiten übt man nach der Ausbildung zum Vermögensberater / Ausbildung zur Vermögensberaterin aus?
Nach der Ausbildung zum Vermögensberater / Ausbildung zur Vermögensberaterin übt man folgende Tätigkeiten aus:
- Erbringen von Dienstleistungen im Bereich der Vermögensverwaltung und Anlageberatung
- Geschäfte mit Finanzinstrumenten tätigen
- Aufträge erteilen
- Ausführung der Aufträge überwachen
- Privatanleger/innen bei Investmententscheidungen beraten
- Anlagebedürfnisse, -ziele und -beschränkungen der Anleger/innen definieren
- Kundinnen und Kunden über individuelle Vertragsdetails inklusive Kosten informieren
- Vermögensverwaltungsaufträge ausführen
- Anlagestrategie aufgrund der Kundenbedürfnisse und im Einklang mit den Vorgaben ihres Instituts festlegen und umsetzen
- Portfolioentwicklung überwachen