Muss sich mein Arbeitgeber an meiner Weiterbildung finanziell beteiligen?
Muss sich mein Arbeitgeber an meiner Weiterbildung finanziell beteiligen?
Grundsätzlich muss sich Ihr Arbeitgeber nicht an Ihrer Weiterbildung finanziell beteiligen, es sei denn, dies ist explizit vertraglich geregelt oder er verlangt von Ihnen eine solche. In vielen Fällen wird ein Arbeitgeber jedoch seinen Mitarbeitern einen Anteil an den Kosten für eine berufliche Weiterbildung im Beriech der Buchhaltung vergüten, wenn dies für seine momentane oder seine zukünftige Tätigkeit relevant oder gar unerlässlich ist. Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten über Ihre Pläne und auch Ihre zukünftige Rolle im Unternehmen, sofern Sie in diesem auch nach Ihrer Weiterbildung beschäftigt bleiben möchten. Haben Sie ohnehin vor, nach einem Buchhaltungskurs Ihre Stellung zu wechseln, so wird Ihr derzeitiger Arbeitgeber keinerlei Interesse daran haben, Sie finanziell zu unterstützen und Sie die Kosten alleine tragen müssen. Bei Lehrgängen, die Ihrem jetzigen Unternehmen zugutekommen, können, falls Sie keinen finanziellen Zuschuss erhalten, auch andere Absprachen getroffen werden, etwa der Besuch eines Kompaktkurses innerhalb der Arbeitszeit oder ein zeitlicher Ausgleich in Form von Überstunden für die Stunden Ihrer Bildungsmassnahme.