Welche Tätigkeiten übt man nach der Ausbildung zum Vermögensberater / Ausbildung zur Vermögensberaterin aus?

Welche Tätigkeiten übt man nach der Ausbildung zum Vermögensberater / Ausbildung zur Vermögensberaterin aus?

Nach der Ausbildung zum Vermögensberater / Ausbildung zur Vermögensberaterin übt man folgende Tätigkeiten aus:

  • Erbringen von Dienstleistungen im Bereich der Vermögensverwaltung und Anlageberatung
  • Geschäfte mit Finanzinstrumenten tätigen
  • Aufträge erteilen
  • Ausführung der Aufträge überwachen
  • Privatanleger/innen bei Investmententscheidungen beraten
  • Anlagebedürfnisse, -ziele und -beschränkungen der Anleger/innen definieren
  • Kundinnen und Kunden über individuelle Vertragsdetails inklusive Kosten informieren
  • Vermögensverwaltungsaufträge ausführen
  • Anlagestrategie aufgrund der Kundenbedürfnisse und im Einklang mit den Vorgaben ihres Instituts festlegen und umsetzen
  • Portfolioentwicklung überwachen

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