Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Berufserfahrung als Berufspraxis für Treuhänderin / Treuhänder angerechnet wird, klären Sie Ihre Chancen direkt mit der Trägerschaft der Berufsprüfung, der Trägerverein bestehend aus Treuhandsuisse, EXPERTsuisse, Kaufmännischer Verband Schweiz und Schweizerische Steuerkonferenz.
Wenn Sie über zu wenig oder gar keine Berufserfahrung für die Berufsprüfung Treuhänder / Treuhänderin verfügen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Suchen Sie mit Hilfe professioneller Stellenbörsen nach passenden Jobs. Hier finden Sie hilfreiche Informationen dazu
- Wenn Sie jemanden aus Ihrem privaten oder beruflichen Umfeld kennen, der bereits im Treuhand tätig ist, fragen Sie diese Person nach Tipps und ob er/sie Sie bei der Stellensuche unterstützen würde. Sicher verfügt er/sie über entsprechende Kontakte und Beziehungen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Abschlüsse für die Treuhänderin / Treuhänder Berufsprüfung zugelassen werden (Gleichwertigkeitsprüfung), kontaktieren Sie das Prüfungssekretariat BfT.
Für die Gleichwertigkeitsprüfung von ausländischen Abschlüssen für die Zulassung zur BP ist das SBFI zuständig. Hier finden Sie mehr Informationen.
Wenn Ihnen das eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine gleichwertige berufliche Grundbildung fehlt, haben Sie auch jetzt noch die Chance, eine solche nachzuholen. Mehr zur Nachholbildung für Erwachsene erfahren Sie z.B. in unserem Ratgeber «Das Schweizer Bildungssystem auf einen Blick».
Oder schauen Sie sich den Lehrgang «Sachbearbeiter Treuhand / Sachbearbeiterin Treuhand» an, der auf dem Weg zur Berufsprüfung ein Zwischenschritt sein kann: