Welche Voraussetzungen gelten für die Zulassung zur Weiterbildung als Gebäudehüllenplaner?

Welche Voraussetzungen gelten für die Zulassung zur Weiterbildung als Gebäudehüllenplaner?

Für die Zulassung zur Weiterbildung als Gebäudehüllenplaner gelten folgende Zulassungsbedingungen:

  • Berufsprüfung / eidg. Fachausweis im Bereich Gebäudehülle, Spenglerein, Holzbau, Gipserei und 2 Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet
  • Berufsprüfung / eidg. Fachausweis  auf einem verwandten Gebiet und 3 Jahre Berufserfahrung
  • Eidg. Diplom / Höhere Fachschule in verwandtem Berufsgebiet und 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich Gebäudehülle
  • Lehre / EFZ als Zeichner/in oder verwandter Beruf und 6 Jahre Berufserfahrung im Bereich Gebäudehülle
  • oder vergleichbare Qualifikation

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