Übernimmt die IV die Kosten einer Umschulung immer?
Übernimmt die IV die Kosten einer Umschulung immer?
Eine Umschulung, welche Sie aus gesundheitlichen Gründen in Erwägung ziehen, weil Sie Ihre bisherige berufliche Tätigkeit nur noch in geringem Masse oder gar nicht mehr ausüben können, kann je nachdem von der IV, der Invaliditätsversicherung, finanziert werden, sofern Sie einige Kriterien erfüllen, welche diese vorgibt. Diese sind:
- dass die Umschulung invaliditätsbedingt notwendig sein muss
- Sie nach diesem Programm langfristig in der Lage sind, diese Tätigkeit auszuüben
- Sie eine Ausbildung wählen, die als verhältnismässig angesehen werden kann und Ihnen nicht ein wesentlich besseres Einkommen beschert, als noch vor Ihrer Behinderung, die IV also nicht für ein Bachelorstudium zahlen muss, wenn Sie bisher ausschliesslich ein EFZ vorweisen können.
Jeder einzelne Antrag auf Umschulung wird von der IV umfassend geprüft, sodass Sie vor der Suche nach einer geeigneten Schule für diese Bildungsmassnahme hier auf Ausbildung-Weiterbildung.ch bitte immer zuerst direkten Kontakt zur IV aufnehmen.