Worauf muss ich beim Arbeitszeugnis schreiben achten?
Worauf muss ich beim Arbeitszeugnis schreiben achten?
Der Inhalt eines Arbeitszeugnisses muss wahr, vollständig, sprachlich korrekt und wohlwollend sein. So darf er für ein Arbeitnehmer bei seiner zukünftigen Stellensuche nicht hinderlich sein. Hierbei gibt es klare Regeln zu beachten, die unter anderem definieren, welche inhaltlichen Aspekte Pflicht sind. Ebenso wird festgehalten, welche (negativen) Inhalte in einem Arbeitszeugnis nicht zulässig sind. Je nach Angabe ist dabei vor allem das jeweilige Verhältnis ausschlaggebend. So dürften höchstpersönliche Punkte, wie zum Beispiel Krankheiten oder Behinderungen, nicht im Zeugnis stehen, allerdings nur insofern diese keinen entscheidenden Einfluss auf den Arbeitseinsatz eines Arbeitnehmers haben und somit im berechtigten Interesse für den künftigen Arbeitgeber stehen würden. Auch längere Ausfälle, respektive Fehlzeiten werden grundsätzlich nicht erwähnt, sofern diese nicht mehr als die Hälfte der gesamten Beschäftigungszeit ausmachen.
Folgende Punkte dürfen im Arbeitszeugnis nicht stehen:
- Jeglich privates Verhalten, das ausserbetrieblich stattfindet: Persönliche Probleme, Ehestreitigkeiten, Parteimitgliedschaft, Vermögen, Sexualleben, Religionszugehörigkeit, Nebentätigkeit, Streikteilnahme, ehrenamtliche Tätigkeit, Engagements usw.
- Einmaliges Fehlverhalten, Abmahnungen
- Einmaliges Zuspätkommen
- Einmaliger Streit mit dem Arbeitgeber
- Einmaliger zeitweiser Leistungsabfall
- Einmalige Differenzen mit den Arbeitskollegen
- Verdacht auf Straftaten, respektive strafbare Handlungen, die nicht im Zusammenhang mit der Arbeit stehen
- Schwangerschaft und Elternzeit
Dagegen dürfen folgende Punkte beim Arbeitszeugnis schreiben im gegebenen Masse und sprachlicher Korrektheit durchaus erwähnt werden:
- Streitsüchtigkeit
- Missachtung der Anweisungen im wiederholten Fall
- Unsorgfältige Arbeitsweise im wiederholten Fall
- Unfähigkeit zur Teamarbeit
- Wiederholte Belästigung von Arbeitskollegen/Arbeitskolleginnen
- Trunkenheit am Arbeitsplatz im wiederholten Fall
- Delikte am Arbeitsplatz