Wie kann ich ein Arbeitszeugnis anfechten?
Wie kann ich ein Arbeitszeugnis anfechten?
Es kann immer wieder vorkommen, dass ein Arbeitszeugnis nicht den Vorstellungen des Arbeitsnehmers entspricht. So können zum Beispiel Angaben zu Personalien oder die Berufsbezeichnung falsch sein, einzelne Aufgaben, Tätigkeiten oder Qualifikationen vergessen oder in einer fehlerhaften, respektive unvorteilhaften Formulierung festgehalten worden sein. Dann kann das Arbeitszeugnis angefochten werden.
In einem solchen Fall sollte am besten zuerst direkt auf den Vorgesetzten/die Vorgesetzte zugegangen und dort die jeweiligen Verbesserungswünsche, respektive persönlichen Anliegen und Einwände platziert werden. Sofern nicht allzu einschneidende Veränderungen vorgenommen werden möchten, werden diese in den meisten Fällen auch akzeptiert und das Arbeitszeugnis korrigiert und angepasst.
Hierbei ist meistens folgendes Vorgehen zu beobachten: Nach sorgfältigem Durchlesen ändert der Arbeitnehmer das Zeugnis, respektive einzelne Sätze und Passagen so ab, dass es seinen Vorstellungen entspricht. Bei allfälligen Unsicherheiten kann auch eine entsprechende Fachperson hinzugezogen werden. Anschliessend wird das Arbeitszeugnis wieder dem Arbeitgeber vorgelegt. Dieser kann nun entscheiden, ob und inwiefern er den Änderungswünschen des Arbeitnehmers nachkommen möchte. Es kann auch ein Kompromiss der Anliegen beider Seiten umgesetzt werden.
Sollte der Vorgesetzte/die Vorgesetze keinerlei Änderungen vornehmen wollen und der Arbeitnehmer damit nicht einverstanden ist, kann dieser einen schriftlichen Widerspruch einlegen. Sollte auch dies keinerlei Wirkung haben, hat der Arbeitnehmer in einem weiteren Schritt den Anspruch darauf das Arbeitszeugnis anzufechten und auf dem Rechtsweg bei Gericht einzuklagen. Dies ist jedoch immer mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden, sodass ein solches Vorgehen wenn möglich vermieden werden sollte.