Höhere Fachprüfung in Gestaltungs- und Maltherapie: Vorbildung
Welches ist die notwendige Vorbildung für eine Höhere Fachprüfung in Gestaltungs- und Maltherapie?
Die notwendige Vorbildung für eine Höhere Fachprüfung zur Kunsttherapeutin / zum Kunsttherapeuten ist bei Prüfungsantritt:
- Abschluss auf Tertiärstufe in einem der Bereiche Gesundheitswesen, Pädagogik, Kunst oder Sozialwesen oder Abschluss auf Sekundarstufe II (z. B. berufliche Grundbildung oder Berufs-, Fach- oder gymnasiale Maturität) und bestandene Gleichwertigkeitsprüfung der Voraussetzungen für einen therapeutischen Beruf GVB
- 2 Jahre Berufserfahrung bei einem Arbeitspensum von mind. 50% in den Bereichen Gesundheitswesen, Pädagogik, Kunst oder Sozialwesen
- erforderliche Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen
- Nachweis einer Fallsupervision im Umfang von mind. 20 Stunden bei von OdA ARTECURA anerkannten Supervisoren oder Supervisorinnen
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