Welcher Lehrabschluss ist für das Bachelorstudium zur Maschinentechnikerin erforderlich?

Welcher Lehrabschluss ist für das Bachelorstudium zur Maschinentechnikerin erforderlich?

Die Zulassung zum Studiengang Maschinentechniker/in FH erfolgt entweder über einen einschlägigen Berufsabschluss mit Berufsmaturität oder mit gymnasialer Maturität sowie einem Praktikum oder anderer Berufserfahrung im Berufsfeld von meist einem Jahr Dauer. Als einschlägiger Berufsabschluss gelten technische Berufslehrer wie Anlagen- und Apparatebauer, Automatiker, Automechaniker / Automobil-Mechatroniker, Automobil-Fachmann, Baumaschinenmechaniker, Fahrzeugschlosser, Gusstechnologe, Gussformer, Konstrukteur, Kunststofftechnologe, Landmaschinenmechaniker, Mechapraktiker, Produktionsmechaniker, Mikromechaniker, Mikrozeichner, Motogerätemechaniker, Mühlenbauer, Polymechaniker oder Technischer Modellbauer. Personen mit anderem Lehrabschluss und Berufsmaturität müssen oftmals ebenfalls Berufserfahrung im Maschinenbau / Maschinentechnik vorweisen. Über die genauen Zulassungsbedingungen informieren Sie sich bitte direkt bei den entsprechenden Fachhochschulen.

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