Welchen Abschluss habe ich nach dem Kurs zur Personalberaterin?
Welchen Abschluss habe ich nach dem Kurs zur Personalberaterin?
Nach einem Kurs in der Personalberatung erhalten Sie auf Verlangen eine Kursbestätigung der jeweiligen Schule. Erst nach bestandener Berufsprüfung erhalten Sie einen Fachausweis und sind anschliessend Personalberaterin mit eidg. Fachausweis. Folgenden geschützten Titel dürfen Sie anschliessend tragen:
- HR-Fachmann / HR-Fachfrau mit eidgenössischem Fachausweis, Fachrichtung HR-Management oder
- HR-Fachmann / HR-Fachfrau mit eidgenössischem Fachausweis, Fachrichtung HR-Beratung