Welche Zulassungskriterien gelten für die Zertifikatsprüfung Personalassistent / Personalassistentin?
Welche Zulassungskriterien gelten für die Zertifikatsprüfung Personalassistent / Personalassistentin?
Die Kriterien zur Zulassung an die Zertifikatsprüfung Personalassistent / Personalassistentin bzw. HR-Assisgtentin / HR-Assistent sind:
- Matura oder eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (Lehrabschluss).
- 2 Jahre allgemeine Berufserfahrung nach Abschluss der Ausbildung.
- 4 Jahre allgemeine Berufserfahrung ohne Matura oder Fähigkeitszeugnis (Lehrabschluss).
- Teilzeitbeschäftigungen unter 100% werden pro rata temporis angerechnet.