Welche Zulassungskriterien gelten für die Zertifikatsprüfung Personalassistent / Personalassistentin?

Welche Zulassungskriterien gelten für die Zertifikatsprüfung Personalassistent / Personalassistentin?

Die Kriterien zur Zulassung an die Zertifikatsprüfung Personalassistent / Personalassistentin bzw. HR-Assisgtentin / HR-Assistent sind:

  • Matura oder eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (Lehrabschluss).
  • 2 Jahre allgemeine Berufserfahrung nach Abschluss der Ausbildung.
  • 4 Jahre allgemeine Berufserfahrung ohne Matura oder Fähigkeitszeugnis (Lehrabschluss).
  • Teilzeitbeschäftigungen unter 100% werden pro rata temporis angerechnet.

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