Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Immobilienbewerterin / Immobilienbewerter mit eidg.Fachausweis?
Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Immobilienbewerterin / Immobilienbewerter mit eidg.Fachausweis?
Folgende Zulassungsbedingungen gelten für die Berufsprüfung Immobilienbewerterin / Immobilienbewerter mit eidg.F achausweis:
- ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis einer mindestens dreijährigen beruflichen Grundbildung, ein Maturitätszeugnis, ein eidgenössisch anerkanntes Handelsdiplom, ein Diplom einer höheren Fachschule, einen eidgenössischen Fachausweis, ein eidgenössisches Diplom, ein Hochschulabschluss (Bachelor oder Master) oder ein gleichwertiger Ausweis
und
- seit dessen Erwerb mindestens drei Jahre hauptberufliche Praxis in einem Beruf der Immobilienwirtschaft
oder
- mehr als fünf Jahre hauptberufliche Praxis in einem Beruf der Immobilienwirtschaft, davon mindestens zwei Jahre der geforderten Praxis in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein
Klären Sie diese Zulassungsbedingungen vor der Anmeldung zur Weiterbildung nochmals mit der Schule ab.