Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Immobilien-Vermarkterin / Immobilien-Vermarkter mit eidgenössischem Fachausweis?

Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Immobilien-Vermarkterin / Immobilien-Vermarkter mit eidgenössischem Fachausweis?

Für die Berufsprüfung Immobilien-Vermarkterin / Immobilien-Vermarkter mit eidgenössischem Fachausweis gelten folgende Zulassungsbedingungen:

  • mindestens 3-jährige berufliche Grundbildung, Maturitätszeugnis, vom Bund anerkanntes Handelsdiplom, Abschluss einer höheren Fachschule, einer Berufsprüfung, einer höheren Fachprüfung, einer Hochschule oder gleichwertiger Ausweis
  • mindestens 3 Jahre hauptberufliche Praxis in einem Beruf der Immobilienwirtschaft nach Abschluss der Ausbildung

oder

  • 5 Jahre hauptberufliche Praxis in einem Beruf der Immobilienwirtschaft, davon mindestens 2 Jahre in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein

sowie

  • keine Eintragungen im Strafregister, die dem Prüfungszweck widersprechen

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