Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Immobilien-Bewirtschafter / Immobilien-Bewirtschafterin mit eidgenössischem Fachausweis?

Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Immobilien-Bewirtschafter / Immobilien-Bewirtschafterin mit eidgenössischem Fachausweis?

Für die Berufsprüfung Immobilien-Bewirtschafter / Immobilien-Bewirtschafterin mit eidgenössischem Fachausweis gelten folgende Zulassungskriterien:

  • mind. 3-jährige berufliche Grundbildung, Maturitätszeugnis, vom Bund anerkanntes Handelsdiplom, Abschluss einer höheren Fachschule, einer Berufsprüfung, einer höheren Fachprüfung, einer Hochschule oder gleichwertiger Ausweis und mindestens drei Jahre hauptberufliche Praxis in einem Beruf der Immobilienwirtschaft nach Abschluss der Ausbildung

oder

  • Fünf Jahre hauptberufliche Praxis in einem Beruf der Immobilienwirtschaft, davon mind. zwei Jahre in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein

sowie

  • Keinen Eintrag im Strafregister, der dem Prüfungszweck widerspricht

Passende Lehrgänge/Kurse/Seminare: