Welche Zulassungsbestimmungen gelten für die Weiterbildung zum Energieberater Gebäude / zur Energieberaterin Gebäude (BP)?
Welche Zulassungsbestimmungen gelten für die Weiterbildung zum Energieberater Gebäude / zur Energieberaterin Gebäude (BP)?
Die Schulen bestimmen selbst, unter welchen Bedingungen sie Interessierte zur Weiterbildung zulassen.
Die Bestimmungen über die Zulassung zur Berufsprüfung sind hingegen offiziell geregelt: Für die Zulassung zur Berufsprüfung «Energieberater Gebäude mit eidg. Fachausweis» / «Energieberaterin Gebäude mit eidg. Fachausweis» brauchst du:
- EFZ der Baubranche; nach dem EFZ musst du zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens sieben Jahre Berufserfahrung in der Gebäudetechnik oder Gebäudehülle nachweisen, davon mindestens drei Jahre mit Führungserfahrung und/oder Kundenberatung
oder
- EFZ einer anderen Branche; nach dem EFZ musst du zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens zehn Jahre Berufserfahrung in der Gebäudetechnik oder Gebäudehülle nachweisen, davon mindestens drei Jahre mit Führungserfahrung und/oder Kundenberatung
oder
- als Inhaber/in von fachverwandten Abschlüssen der höheren Berufsbildung oder Hochschulabschlüssen musst du nur drei Jahre Berufserfahrung in der Gebäudetechnik oder Gebäudehülle, aber keine Führungs- oder Kundenberatungserfahrung nachweisen.
und
- die geforderten Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen