Welche Zulassungsbedingungen gelten für eine Diplom-Ausbildung in Bewegungspädagogik?
Welche Zulassungsbedingungen gelten für eine Diplom-Ausbildung in Bewegungspädagogik?
Über eine Zulassung zur Ausbildung zum Bewegungspädagogen oder zur Bewegungspädagogin entscheidet bei Zertifikatslehrgängen die jeweilige Schule. Sie legt die Aufnahmebedingungen fest, die Interessenten erfüllen müssen, um in der Schule aufgenommen zu werden. Aus diesem Grund gibt es auch keine einheitlichen Zulassungsbedingungen für eine Ausbildung in Bewegungspädagogik mit Zertifikat. Manche Schulen lassen bereits 17-jährige zu, andere setzen ein Mindestalter von 20 voraus. Nach oben hin gibt es meist keinerlei Einschränkung das Alter betreffend. Darüber hinaus wird oftmals eine abgeschlossene Berufslehre oder Maturität vorausgesetzt. Über die endgültige Aufnahme entscheidet jedoch meist ein Eignungstest, der Ihre Begabung in Musik, Rhythmus und Bewegung sowie Ihre Motivation und Einsatzbereitschaft prüft. Wir empfehlen Bildungsinteressierten, die Schulen ihrer Wahl direkt zu kontaktieren.
Ein 4-jähriger Pilotlehrgang an einer Höheren Fachschule in Bewegungspädaogik mit eidg. Diplom startete im Jahr 2000. Ab Herbst 2025 wird das SBFI diesen HF-Lehrgang voraussichtlich definitiv zur Durchführung bewilligen und den Berufstitel anerkennen. Die Aufnahmebedingungen für diesen eidg. anerkannten Studiengang sind deutlich strenger (Eignungstest, Motivationsschreiben, Kompetenznachweise, ärztliches Attest, Lebenslauf, im Idealfall eine Grundbildung im Bereich Bewegung, Tanz oder Sport).