Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Prüfung zum dipl. Immobilientreuhänder?

Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Prüfung zum dipl. Immobilientreuhänder?

Zur  Höheren Fachprüfung dipl. Immobilientreuhänder/in wird zugelassen, wer über einen eidgenössischen Fachausweis in der Immobilienwirtschaft oder über ein Diplom einer höheren Fachprüfung, einer höheren Fachschule oder einer Fachhochschule verfügt. Zudem muss eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit in der Immobilienwirtschaft, wovon mindestens zwei Jahre in der Schweiz, im Anschluss an einen der oben genannten Abschlüsse nachgewiesen werden.

In jedem Fall dürfen keine dem Prüfungszweck widersprechenden Einträge im Strafregister vorhanden sein. 

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