Welche Voraussetzung ist bei Prüfungsantritt Berufsprüfung Spezialist Bewegungs- und Gesundheitsförderung erforderlich?

Welche Voraussetzung ist bei Prüfungsantritt Berufsprüfung Spezialist Bewegungs- und Gesundheitsförderung erforderlich?

Für die  Prüfungsantritt Berufsprüfung Spezialist Bewegungs- und Gesundheitsförderung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Abschluss der beruflichen Grundbildung als Fachfrau/Fachmann Bewegungs- und Gesundheitsförderung und Berufspraxis: mind. 3500 Lernstunden in mind. 2 bis max. 5 Jahren in der Fachrichtung Fitness- und Gesundheitstraining; in der Fachrichtung Körper- und Bewegungserziehung sind 500 Lektionen unter Anleitung erforderlich.

oder

  • Abschluss einer anderen beruflichen Grundbildung auf Stufe EFZ oder gymnasiale Maturität und Berufspraxis: mind. 5000 Stunden in mind. 2,5 bis max. 5 Jahren in der Fachrichtung Fitness- und Gesundheitstraining; in der Fachrichtung Körper- und Bewegungsschulung sind 750 Stunden geleitete Unterrichtseinheiten erforderlich.

und

  • Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen
  • zum Zeitpunkt der Prüfung gültiger BLS (CPR)-Ausweis

Die OdA Bewegung und Gesundheit oder der Schweizerische Fitness- und Gesundheitscenter Verband informieren über die Details der Prüfungszulassung.

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