Welche Module müssen für die Zulassung zur Höheren Fachprüfung (HFP) zum dipl. Kunsttherapeuten / zur dipl. Kunsttherapeutin nachgewiesen werden?
Welche Module müssen für die Zulassung zur Höheren Fachprüfung (HFP) zum dipl. Kunsttherapeuten / zur dipl. Kunsttherapeutin nachgewiesen werden?
Für all jene, die sich für eine Höhere Fachprüfung (HFP) zum dipl. Kunsttherapeuten / zur dipl. Kunsttherapeutin mit Fachrichtung Gestaltungs- und Maltherapie oder einer anderen Fachrichtung* interessieren, gilt es, einen Nachweis über das Bestehen aller geforderten Module zu erbringen. Diese können in einem entsprechenden Vorbereitungskurs absolviert werden und sind:
- Modul 1: Fachgrundlage I (bestehend aus medizinischen Grundlagenwissen)
- Modul 2: Fachgrundlage II (bestehend aus Soziologie und Psychologie, Grundlagen der Psychologie, Psychohygiene, Salutogenese, Sonderpädagogik, Sozialpädagogik und Pädagogik)
- Modul 3:Künstlerische Fähigkeiten in der Fachrichtung
- Modul 4:Kunsttherapie in der Fachrichtung (bestehend aus Anamnese, Dokumentation, Diagnostik, Methodenerweiterung, Selbsterfahrung, Lerntherapie, Berufsethik und therapeutische Grundlagen)
- Modul 5:Praktikumsnachweis in der Fachrichtung
- Modul 6:Projekt in der Fachrichtung (Fallstudie)
- Modul 7: Berufsrolle (bestehend aus Betriebsführung, Organisation, Gesundheitswesen, Sozialwesen, Standards und Qualitätssicherung)
Nähere Informationen dazu erhält man über das Kontaktformular der jeweiligen Schule – schnell, einfach und unverbindlich.
*Insgesamt gibt es folgende Fachrichtungen: Bewegungs- und Tanztherapie, Drama- und Sprachtherapie, Gestaltungs- und Maltherapie, Intermediale Therapie, Musiktherapie