Welche Ausbildungen in Ernährung sind von den Krankenkassen anerkannt?

Welche Ausbildungen in Ernährung sind von den Krankenkassen anerkannt?

Für eine Krankenkassenanerkennung benötigst du entweder

  • eine eidgenössisch anerkannte Ausbildung oder Weiterbildung in der Ernährung (z.B. BSc Ernährungsberatung FH, eidg. Diplom als Naturheilpraktiker/in TCM oder Ayurveda-Medizin)

oder

  • für die EMR-Registrierung mit Ernährungsberatung (Methode Nr. 68): mindestens 150 Stunden fachspezifische Ausbildung und mindestens 600 Stunden schulmedizinische Ausbildung

oder

  • für die ASCA-Anerkennung: als Weiterbildungsmethode für Ärzte, Gesundheitspraktikerinner oder Naturheilpraktiker sind jeweils 150 Stunden auf Stufe 1 und 2 sowie 300 Stunden auf Stufe 3 vorzuweisen. Dies gilt für die Ernährungsberatung der Ayurveda-Medizin, der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) sowie der Westlich alternativen Medizin (WAM), identisch mit TEN.

Genauere Angaben dazu erhältst du bei den Stiftungen, Verbänden und Registern oder direkt bei den entsprechenden Schulen.

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