Muss ich für eine Weiterbildung spezielle Anforderungen erfüllen?

Muss ich für eine Weiterbildung spezielle Anforderungen erfüllen?

Sie haben im Bereich des Aussenhandels mehrere Weiterbildungsmöglichkeiten zur Auswahl, die sich in ihren Anforderungen sehr unterscheiden können. Bei Zertifikatslehrgängen werden oftmals all jene Personen zugelassen, die über erste Erfahrung im Export, Import oder der Logistik verfügen, ihr Wissen vertiefen oder auffrischen möchten oder einen Einblick in dieses Berufsfeld erlangen möchten. Einige Lehrgänge verlangen von den Teilnehmern jedoch bereits fundierte Vorkenntnisse, so dass Sie im Einzelfall bitte immer die entsprechenden Voraussetzungen jeder einzelnen Schule abklären sollten. Dies gilt auch für alle eidgenössischen Abschlüsse, wenngleich die Zulassungsbedingungen dabei nicht je nach Schule variiert, sondern sich lediglich innerhalb der Lehrgänge unterscheiden. Pauschal kann man dabei jedoch sagen, dass Personen, die sich für eine Berufsprüfung interessieren, den Abschluss einer beruflichen Grundbildung, einer Handelsmittelschule oder einer Maturität sowie mindestens 2 Jahre Berufserfahrung (mehr Berufserfahrung bei anderem Abschluss) im entsprechenden Bereich vorweisen müssen.

Eine Höhere Fachprüfung zum/zur Aussenhandelsleiter/in kann angetreten werden, wenn Sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Aussenhandel sowie einen Fachausweis vorweisen können (mindestens 3 Jahre Berufspraxis mit Abschluss einer Fachhochschule, Universität,, Höheren Fachschule, Höheren Fachprüfung bzw. 6 Jahre mit Grundbildung, Handelsdiplom oder Maturitätszeugnis). Bei anderen Höheren Fachprüfungen gelten gesonderte Zulassungsbedingungen.

Passende Lehrgänge/Kurse/Seminare: