Muss ich für eine Ausbildung zum Praxisausbilder mein Arbeitspensum reduzieren?

Muss ich für eine Ausbildung zum Praxisausbilder mein Arbeitspensum reduzieren?

Achtung: Seit der SVEB-Revision heissen diese Tätigkeit und der Abschluss neu: SVEB Ausbilder/in – Einzelbegleitungen.

Eine Weiterbildung zum/zur Ausbilder/in Einzelbegleitung mit SVEB-Zertifikat kann je nach Schule zu unterschiedlichen Kurszeiten stattfinden, oft auch samstags, so dass Sie Ihre Berufstätigkeit nicht in jedem Fall reduzieren müssen. Sollten Sie diese Weiterbildung für Ihre momentane Anstellung benötigen, so sollten Sie ohnehin mit Ihrem Vorgesetzten darüber reden. Oft sind Vorgesetzte bereit, einen Teil, wenn nicht sogar die komplette Ausbildung oder Weiterbildung zu finanzieren, sofern Sie sich bereit erklären, dafür nach Beendigung des Kurses eine bestimmte Zeit lang im Unternehmen zu bleiben. Sollte es keine konkrete finanzielle Beteiligung geben, so können Sie bei vielen Unternehmen die Arbeitszeit für einen Lehrgang nutzen, so dass Sie dadurch keine finanziellen Einbussen haben. Nicht selten können Sie während der Arbeitszeit diese Ausbildung in der Praxisausbildung besuchen, bei denen das Unternehmen zudem die Kurskosten übernimmt. Denn schliesslich sollen Sie die Mitarbeitenden oder Lernenden des Unternehmens perfekt begleiten, betreuen und ausbilden können. Sprechen Sie daher immer bereits vor der Anmeldung zum Zertifikatslehrgang „Ausbilderin / Ausbilder Einzelbegleitung“ ausführlich mit Ihren Vorgesetzen.

Passende Lehrgänge/Kurse/Seminare: