Mit welcher Berufslehre kann ich das Bauingenieurstudium anfangen?
Mit welcher Berufslehre kann ich das Bauingenieurstudium anfangen?
Sollten Sie über eine eidgenössische Berufsmaturität mit einer Berufslehre in einem „einschlägigen Beruf“ verfügen, so ist es möglich, dass Sie zum Bauingenieurwesen Bachelor Studium ohne weitere Zusatzpraxis zugelassen werden. Je nach Vorbildung kann diese Zusatzpraxis aus einer Berufspraxis von 6 bis 12 Monaten vor Beginn des Studiums bestehen. Als sogenannte „einschlägige Berufe“ mit Berufsmaturität für das Bauingenieurstudium gelten folgende eidgenössischen Fähigkeitszeugnisse:
Schreiner/in, Zimmermann / Zimmerin, Gleisbauer/in, Bauzeichner/in, Spengler/in, Gärtner/in, Landschaftsgärtner/in, Metallbaukonstrukteur/in, Strassenbauer/in, Sanitär-Installateur/in, Grundbauer/in, Hochbauzeichner/in, Metallbauer/in, Stahl- und Metallbauschlosser/in, Stahlbauzeichner/in, Geomatiker/in, Maurer/in, Metallbauzeichner/in, Haustechnik- / Sanitär-Planer/in