Krankenkassenabrechnung: Was braucht es, um sich als Komplementärtherapeuten ins EMR eintragen zu lassen?
Krankenkassenabrechnung: Was braucht es, um sich als Komplementärtherapeuten ins EMR eintragen zu lassen?
Um sich als Komplementärtherapeuten ins EMR eintragen zu lassen, ist unter anderem ein Kurs in medizinischen Grundlagen sowie Tronc commun KT erforderlich. Für den EM-Nachweis und den Eintrag ins EMR (ErfahrungsMedizinisches Register) müssen die Lehrinhalte dem klassischen Verständnis der Methode entsprechen. Der EMR-Eintrag ist Voraussetzung für die Abrechnung komplementärtherapeutischer Leistungen über die Zusatzversicherungen der Krankenkassen. Zusätzlich sind ein OdA KT-Zertifikat und mindestens zwei Jahre Praxiserfahrung erforderlich.