Kann ich nach jeder Ausbildung in der Pflanzenheilkunde die Sitzungen über die Krankenversicherung abrechnen?
Kann ich nach jeder Ausbildung in der Pflanzenheilkunde die Sitzungen über die Krankenversicherung abrechnen?
Um die Therapiesitzungen direkt über die Zusatzversicherung der Krankenkassen abrechnen zu können, benötigen Sie eine Krankenkassenanerkennung. Diese erhalten Sie meist dann, wenn Sie die Richtlinien der ASCA oder des EMR erfüllen. Bei der Anerkennung der Methode Pflanzenheilkunde respektive westliche Phytotherapie werden mindestens 300 Lernstunden vorausgesetzt. Sie können sich für diese Methode jedoch nur dann registrieren, wenn Sie bereits über eine umfassende Komplementärmedizinische oder schulmedizinische Ausbildung verfügen. Näheres dazu erfahren Sie direkt bei dem EMR oder den entsprechenden Schulen.