Kann ich nach einem Lehrgang in Bewegungstherapie direkt selbständig werden?

Kann ich nach einem Lehrgang in Bewegungstherapie direkt selbständig werden?

Die Art Ihrer Ausbildung in der Bewegungstherapie ist entscheidend dafür, ob eine Selbständigkeit als Bewegungstherapeut / Bewegungstherapeutin erfolgversprechend ist. So sollten Sie bei der Suche nach einer geeigneten Ausbildung darauf achten, dass diese entweder zu einem eidgenössischen Abschluss führt, etwa mit einem Bachelorabschluss oder einer Höheren Fachprüfung (z.B. Kunsttherapeut/in Fachrichtung Bewegungs- und Tanztherapie), oder aber eine umfassende Ausbildung wählen, welche die Kriterien des EMR, des ErfahrungsMedizinischen Registers erfüllt, und Ihnen damit erlaubt, die Behandlungskosten über die Zusatzversicherungen der Krankenkassen abzurechnen. Eine Selbständigkeit kann jedoch auch mit einer professionellen Ausbildung, aufbauenden Weiterbildungen und langjähriger Berufserfahrung begonnen werden, wenn Sie als Lerntherapeut/in, Fachberater/in oder Ausbilder/in tätig werden möchten.

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