Kann ich gleich nach meinem Lehrabschluss einen Kurs zum Personalberater mit eidgenössischem Fachausweis beginnen?
Kann ich gleich nach meinem Lehrabschluss einen Kurs zum Personalberater mit eidgenössischem Fachausweis beginnen?
Um die Berufsprüfung (BP) zum Personalberater mit eidg. Fachausweis bzw. zum HR-Fachmann / zur HR-Fachfrau BP, wie diese Berufsbezeichnung nun heisst, absolvieren zu können, müssen Sie nach Ihrer Berufslehre eine Zertifikatsprüfung zum Personalassistenten resp. zur Personalassistentin abgelegt haben, sowie mindestens vier Jahre Berufserfahrung vorweisen können. Mindestens zwei Jahre müssen davon im Human Resource (HR) Bereich gearbeitet worden sein, vier Jahre im Personalwesen und insgesamt acht Jahre Berufserfahrung, falls Sie über kein eidg. Fähigkeitszeugnis verfügen.