Kann ich bei der Reflexzonentherapie direkt über die Krankenkassen abrechnen?
Kann ich bei der Reflexzonentherapie direkt über die Krankenkassen abrechnen?
Sehr viele Versicherungen erstatten ihren Patienten, sofern sie die entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen haben, die Therapiekosten (abzüglich Selbstbehalt) zurück. Vorausgesetzt wird dabei jedoch, dass die Reflexzonentherapie nach den Richtlinien eines anerkannten Therapeuten, etwa durch das EMR, das ErfahrungsmedizinischenRegister, durchgeführt wird. Um ein solch anerkannter Therapeut zu werden, muss sich auch die Ausbildung nach den Kriterien des EMR richten, die etwa die Anzahl der Lernstunden in der Erfahrungsmedizin (EM) und der Schulmedizin (SM) festlegt. Dies sind derzeit für die Reflexzonen-Therapie 500 Stunden EM und 350 Stunden SM.