Ist für das HF Studium in Kinheitspädagogik/Kindererziehung ein Lehrabschluss in Betreuung Voraussetzung?

Ist für das HF Studium in Kinheitspädagogik/Kindererziehung ein Lehrabschluss in Betreuung Voraussetzung?

Nein. Der Abschluss als FaBe (Fachperson Betreuung) ist für die Erzieher-Ausbildung an einer Höheren Fachschule, d.h. für den Lehrgang zum dipl. Kindheitspädagogen HF / zur dipl. Kindheitspädagogin HF keine zwingende Voraussetzung.

Es besteht auch die Möglichkeit, mit anderer Vorbildung (EFZ andere Berufe, Maturität u.ä.) das eidgenössisch anerkannte Diplom zum Kindheitspädagogen HF / zur Kindheitspädagogien HF (früher: Kindererzieher HF /  Kindererzieherin HF) zu erlangen. Vorausgesetzt werden in einem solchen Fall ein Vorpraktikum von mindestens 400 (bei EFZ) bzw. 800 (bei Maturität, rein schulischer Ausbildung) Stunden in einer Einrichtung der Kindererziehung sowie eine mindestens 50 prozentige Anstellung im Bereich Kindheitspädagogik während der gesamten Ausbildung.

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