Ist es notwendig, bereits Berufserfahrung für Maurer Lehrstellen zu haben?

Ist es notwendig, bereits Berufserfahrung für Maurer Lehrstellen zu haben?

Für eine "klassische" Maurerlehre ist es nicht notwendig, bereits Berufserfahrung zu besitzen.

Im Fall einer Nachholbildung nach Art. 32 BBV richtet sich das Bildungsangebot jedoch explizit an Maurer und Maurerinnen, die keine berufliche Grundbildung abgeschlossen haben und über kein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ verfügen und dies nun nachholen möchten.

Interessenten/-innen müssen hierfür über mind. fünf Jahre Berufserfahrung, mind. drei Jahre davon als Maurer und Maurerin verfügen.

Mehr erfahren? Am einfachsten direkt beim Anbieter nachfragen – über unser Kontaktformular oder den „Frage stellen“-Button geht das schnell, einfach und unverbindlich.

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