Ist eine Bewilligung notwendig, um in einer Dedektei arbeiten zu können?

Ist eine Bewilligung notwendig, um in einer Dedektei arbeiten zu können?

Um als Privatdetektiv oder Privatdetektivin in einer Dedektei arbeiten zu können, bedarf es in einigen Kantonen einer Lizenz. Diese Bewilligungspflicht gilt für die Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Genf, Jura, Luzern, Neuchâtel, Nidwalden, St. Gallen, Solothurn, Thurgau sowie im Tessin und kann bei den Polizeidepartementen beantragt werden.