Ist Berufserfahrung in der Liegenschaftsverwaltung für einen Kurs zur Berufsprüfung notwendig?
Ist Berufserfahrung in der Liegenschaftsverwaltung für einen Kurs zur Berufsprüfung notwendig?
Für die Teilnahme an der Weiterbildung zum/zur Immobilienbewirtschafter/in mit eidgenössischem Fachausweis ist Berufserfahrung in der Immobilienbewirtschaftung erforderlich. Für Personen mit einem Abschluss auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe wird eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit in der Immobilienwirtschaft verlangt, für andere Abschlüsse eine mindestens fünfjährige Tätigkeit in diesem Bereich. Davon müssen zwei Jahre in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein absolviert worden sein. Und keine dem Prüfungszweck widersprechende Eintragungen im Strafregister.