Erkennt die Krankenkasse Schüsslersalze als Methode an?

Erkennt die Krankenkasse Schüsslersalze als Methode an?

Ja – aber: Nur Schüsslersalz-Behandlungen, die von Ärztinnen oder eidg. diplomierten Naturheilpraktikern TEN (Traditionelle Europäische Naturheilkunde) angeboten werden, haben eine echte Chance auf Krankenkassenanerkennung.

Die Krankenkassen entscheiden frei, an welchen Therapiekosten sie sich mit ihren Zusatzversicherungen beteiligen; das gilt auch für die Behandlung mit Schüsslersalzen. Die meisten Krankenkassen orientieren sich bei ihren Entscheiden im Bereich Alternativ- oder Komplementärmedizin an den beiden Registern EMR und ASCA: Wer dort als Therapeut/in für eine bestimmte Methode registriert ist, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit entsprechende Behandlungskosten über Krankenkassen abrechnen.

Im Fall der Schüsslersalze gilt allerdings, dass sich beim EMR nur eidg. diplomierte Naturheilpraktiker/innen TEN und Ärzte/Ärztinnen registrieren können, bei der ASCA sogar nur eidg. diplomierte Naturheilpraktiker/innen TEN. Beide Registrierungen setzen eine Schüsslersalze-Ausbildung im Umfang von mind. 50 Kontaktstunden voraus.

Im Zweifelsfall empfiehlt sich immer das Einholen einer Kostengutsprache.

Manche Ausbildungen im Bereich Schüsslersalze werden von der ASCA und vom EMR als Weiterbildungen anerkannt.

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