Braucht es zum Eröffnen einer Naturpraxis ein eidg. Diplom?
Braucht es zum Eröffnen einer Naturpraxis ein eidg. Diplom?
Ein eidgenössisches Diplom als Naturheilpraktiker / Naturheilpraktikerin der Fachrichtungen Traditionelle Europäische Naturheilkunde (TEN), Traditionelle Chinesische Medizin (TCM), Ayurvedamedizin oder Homöopathie ist in den meisten Kantonen nicht zwangsläufig zur Eröffnung einer Naturpraxis erforderlich. Auch alternative qualifizierende Ausbildungen und Prüfungen werden oftmals anerkannt. Da dies jedoch kantonal geregelt ist, informieren Sie sich bitte entsprechend bei den Kantonen über die einzelnen Vorschriften und Gesetzte zur eventuellen Bewilligungsverordnung für Naturheilpraxen.