Braucht es für eine Ausbildung in der Betreuung mit BP oder HF einen Lehrabschluss in diesem Bereich?

Braucht es für eine Ausbildung in der Betreuung mit BP oder HF einen Lehrabschluss in diesem Bereich?

Ein Lehrabschluss in der Betreuung ist für Weiterbildungen nicht zwingend notwendig. So können neben FaBe Fachrichtung Betagtenbetreuung oder generalistischer Ausrichtung auch Fachleute Gesundheit, Pflegefachpersonen DN I sowie Berufsleute mit gleichwertigem Ausweis an der Berufsprüfung (BP) Fachmann / Fachfrau Langzeitpflege und -betreuung teilnehmen. Auch an der Weiterbildung zum Sozialbegleiter / zur Sozialbegleiterin mit eidg. Fachausweis können neben FaBe auch Fachleute Gesundheit (FaGe) oder Personen mit anderen Abschlüssen aus dem Sozial- und Gesundheitswesen teilnehmen. Für die Weiterbildung Spezialist/in für die Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigung sollten die Teilnehmer über ein EFZ als Fachmann / Fachfrau Betreuung oder einen gleichwertigen Ausweis verfügen, für die HF-Weiterbildung dipl. Aktivierungsfachmann HF / dipl. Aktivierungsfachfrau HF ist kein spezifisches EFZ notwendig. Über die Zulassungsbedingungen und Zielgruppen der einzelnen Weiterbildungen informieren Sie sich via Kontaktformular bitte direkt bei den einzelnen Bildungseinrichtungen.

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