Brauche ich in jedem Kanton das Wirtepatent?
Brauche ich in jedem Kanton das Wirtepatent?
Das Wirtepatent oder die Wirteprüfung ist nicht in jeden Kanton zur Führung eines obligatorisch gastronomischen Betriebs obligatorisch, jedoch in den meisten. Ohne ein solches Patent wird Ihnen keine Betriebsbewilligung für ein Restaurant, einen Club, eine Bar, ein Café oder ein anderes Lokal ausgestellt. Da die kantonalen Gastgewerbegesetzte allerdings sehr verschieden sind, gelten an die angehenden Gastwirte jedoch auch unterschiedliche Anforderungen. Lediglich in den Kantonen Graubünden, Uri, Schwyz, Glarus, Appenzell-Ausserroden, Neuchâtel, Zug und Zürich ist der Besuch eines Wirtekurses oder einer Wirtefachschule freiwillig, jedoch auch hier zu empfehlen.