Brauche ich für die Berufsprüfung zum Verpackungstechnologen unbedingt einen Lehrabschluss in diesem Bereich?
Brauche ich für die Berufsprüfung zum Verpackungstechnologen unbedingt einen Lehrabschluss in diesem Bereich?
Ein eidg. Fähigkeitszeugnis als Verpackungstechnologe / Verpackungstechnologin, Drucktechnologe, Flexodrucker oder einem anderen Beruf in der visuellen Kommunikation erlaubt Ihnen, bereits nach zwei Jahren Berufserfahrung im Druck die Berufsprüfung (BP) zum Betriebsfachmann / zur Betriebsfachfrau Druck- und Verpackungstechnologie mit eidgenössischem Fachausweis anzustreben. Doch auch mit einer gymnasialen Maturität oder einer Grundbildung in einer anderen Branche, können Sie zur BP zugelassen werden, vorausgesetzt Sie besitzen mindestens vier Jahre Druck-Berufserfahrung. Ein Vorbereitungskurs auf die Berufsprüfung wird dabei anteilsmässig an die Praxiserfahrung angerechnet.