Betreuung von Lernenden – brauche ich eine Berufsbildner Ausbildung?
Betreuung von Lernenden – brauche ich eine Berufsbildner Ausbildung?
Die Betreuung von Lernenden erfordert nicht unbedingt eine Berufsbildner Ausbildung. Wichtig ist zum einen die Unterscheidung zwischen Berufsbildner (ist verantwortlich für die Ausbildung der Lernenden in einem Betrieb, schliesst Lehrverträge mit den Lernenden ab, übernimmt Koordinations- und Organisationsaufgaben) und Praxisausbildner (ist nur in der praktischen Ausbildung und Betreuung der Lernenden tätig). Praxisausbildner benötigen von Gesetzes wegen keinen Berufsbildnerausweis, müssen aber über Fachkenntnisse und Berufserfahrung in dem Bereich verfügen, in dem sie ausbilden.