Benötige ich für das HF-Studium in Kinder-Erziehung irgendwelche Voraussetzungen? (also Kindheitspädagogin HF / Kindheitspädagoge HF)
Benötige ich für das HF-Studium in Kinder-Erziehung irgendwelche Voraussetzungen? (also Kindheitspädagogin HF / Kindheitspädagoge HF)
In der Regel gelten folgende Zulassungsbedingungen, um zum Studiengang an einer Höheren Fachschule zum Kindheitspädagogen / zur Kindheitspädagogin zugelassen zu werden:
- eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Fachfrau Betreuung EFZ / Fachmann Betreuung EFZ oder ein mindestens gleichwertiger Abschluss
und
- bestandenes Aufnahmeverfahren des Bildungsanbieters
oder
- eidgenössisches Fähigkeitszeugnis eines anderen Berufs, ein gymnasialer Maturitätsausweis oder Fachmaturitätsausweis, ein eidgenössisch anerkannter Fachmittelschulausweis oder ein anderer mindestens gleichwertiger Abschluss
und
- bestandenes Aufnahmeverfahren des Bildungsanbieters
und
- Nachweis von Praxiserfahrung im Arbeitsfeld Kindheitspädagogik von mindestens 400 Stunden. (Für Personen mit rein schulischer Vorbildung verlängert sich diese auf mindestens 800 Stunden.)
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