10 Vorteile Einer Berater Ausbildung Mit dem Lehrgang „Berater / Beraterin“

Die Berater Ausbildung „Berater / Beraterin“ stehen allen erwachsenen Personen mit einer abgeschlossenen Grundbildung offen; es wird keine bestimmte Vorbildung verlangt.

Zusammenfassung der wichtigsten Vorteile einer Berater Ausbildung mit dem Lehrgang «Berater / Beraterin»:

  1. Es gibt viele verschiedene Schulen, die Berater Ausbildungen in sehr verschiedenen Richtungen wie z.B. individualpsychologische, integrative, personenzentrierte oder körperzentrierte psychologische Beratung anbieten.
  2. Für den Einstieg in einen Lehrgang wird kein psychologisches oder medizinisches Vorwissen verlangt.
  3. Es gibt in jeder Region Schulen, die Beratungslehrgänge anbieten, so dass es möglich sein sollte, einen Anbieter in erreichbarer Nähe zu finden.
  4. Die Lehrgänge sind berufsbegleitend aufgebaut und es gibt verschiedene zeitliche Modelle zur Auswahl.
  5. Die Berater Ausbildungen sind sehr praxisorientiert und durch das laufende Üben ist es auch möglich, das Gelernte sofort im Alltag anzuwenden.
  6. Zwischen den Ausbildungstagen bleibt viel Zeit für das eigene Üben, Anwenden und Vertiefen.
  7. Parallel zur Berater Ausbildung werden in Supervisions- und Therapiestunden auch eigene Themen angeschaut, so dass die Ausbildung auch viel zur eigenen Entwicklung beiträgt.
  8. Unter bestimmten Bedingungen kann psychologische Beratung als Methode bei der Schweiz. Stiftung für Komplementärmedizin ASCA registriert werden und ist damit bei den Zusatzversicherungen einiger Krankenkassen anerkannt.
  9. Mit einem von der SGfB (Schweiz. Gesellschaft für Beratung) anerkannten Abschluss ist es möglich, auch die eidgenössische höhere Fachprüfung als «Berater / Beraterin im psychosozialen Bereich» abzulegen.
  10. Seit 1.1.2018 werden Vorbereitungskurse auf eidg. höhere Fachprüfungen vom Bund finanziell unterstützt. Wer im Anschluss an eine Ausbildung als Berater / Beraterin die höhere Fachprüfung «Beraterin / Berater im psychosozialen Bereich» ablegt, kann deshalb nach Ablegen der eidgenössischen Prüfung bis zu 50% der Kursgebühren zurückerhalten.

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