Die 10 Punkte des EKAS-Sicherheitsprogramms

Die eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) hat die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten in 10 Punkten festgehalten:

  1. Mithilfe bei der Definition von Sicherheitsleitbild und Sicherheitszielen
  2. Aufbau eines Sicherheitskonzepts und einer Sicherheitsorganisation (Bestimmung Kompetenzen, Verantwortlichkeiten)
  3. Ausbildung, Information und Instruktion rund um die Arbeitssicherheit
  4. Schulung von Sicherheitsregeln und Standards (Arbeitsmittel, Massnahmen)
  5. Mithilfe bei der Risikobeurteilung und Gefährdungsermittlung (vom Ist-Zustand zum Soll-Ziel)
  6. Planung und Umsetzung von Massnahmen (Sicherheitsschwerpunkte, Kampagnen)
  7. Überprüfung der Notfallorganisation
  8. Motivierung der Mitarbeitenden zur Mitwirkung bei allen Sicherheitsthemen
  9. Überprüfung Gesundheitsschutz (gefährliche Stoffe, Ergonomie, Arbeits-/Ruhezeiten usw.)
  10. Kontrolle (Inspektionen, Rapportierung, Statistik, Empfehlungen)

 

Was für Tätigkeitsstufen gibt es bei ASGS?

Die SUVA (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) organisiert und koordiniert im Auftrag der EKAS die Schulung der Sicherheitsbeauftragten (SiBe).

Die Aufgaben der SiBe unterscheiden sich je nach Firmengrösse, Branche und Stellenprofil. Die SUVA unterscheidet vier Arten resp. Stufen von SiBe:

  1. Kontaktperson Arbeitssicherheit (KOPAS): Einige Branchen (z.B. Bau oder Gastronomie) haben branchenspezifische ASGS-Lösungen. Die Sicherheitsbeauftragten in KMUs, die solchen Branchenverbänden angehören, sind die sogenannten KOPAS (Kontaktpersonen für Arbeitssicherheit). KOPAS sorgen für Sicherheit im Unternehmen, in dem sie arbeiten, und halten den Kontakt zur Trägerschaft der überbetrieblichen ASGS-Lösung.
  2. Personen mit Grundwissen in Arbeitssicherheit: Das sind Sicherheitsbeauftragte in KMU, die keiner Branchenlösung angeschlossen sind, sowie Bereichssicherheitsbeauftragte in Grossbetrieben. Sie unterstützen die Prävention, schätzen Risiken ein und koordinieren den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeitenden oder Kolleginnen und Kollegen.
  3. Sicherheitsassistenten / Sicherheitsassistentinnen (SiAs): Sie organisieren die Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in ihrem Unternehmen und koordinieren bei der Bearbeitung von besonderen Gefahren den Einsatz von ASAs.
  4. Spezialistinnen und Spezialisten für Arbeitssicherheit (ASA): Sie sind die ASGS-Fachleute, die von den drei ersten Gruppen beigezogen werden. Zu ihnen gehören:

a)  «Spezialistin / Spezialist für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS)» – eine Berufsprüfung, Abschluss  mit eidgenössischem Fachausweis

b)  Sicherheitsingenieure, Arbeitsärztinnen, Arbeitshygieniker usw.


Anbieter von Weiterbildungen in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Zert.)