Welche Voraussetzungen gelten für die Zulassung zur Weiterbildung als Gebäudehüllenplaner?
Welche Voraussetzungen gelten für die Zulassung zur Weiterbildung als Gebäudehüllenplaner?
Für die Zulassung zur Weiterbildung als Gebäudehüllenplaner gelten folgende Zulassungsbedingungen:
- Berufsprüfung / eidg. Fachausweis im Bereich Gebäudehülle, Spenglerein, Holzbau, Gipserei und 2 Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet
- Berufsprüfung / eidg. Fachausweis auf einem verwandten Gebiet und 3 Jahre Berufserfahrung
- Eidg. Diplom / Höhere Fachschule in verwandtem Berufsgebiet und 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich Gebäudehülle
- Lehre / EFZ als Zeichner/in oder verwandter Beruf und 6 Jahre Berufserfahrung im Bereich Gebäudehülle
- oder vergleichbare Qualifikation