Höhere Fachprüfung in Gestaltungs- und Maltherapie: Vorbildung

Welches ist die notwendige Vorbildung für eine Höhere Fachprüfung in Gestaltungs- und Maltherapie?

Die notwendige Vorbildung für eine Höhere Fachprüfung zur Kunsttherapeutin / zum Kunsttherapeuten ist bei Prüfungsantritt:

  • Abschluss auf Tertiärstufe in einem der Bereiche Gesundheitswesen, Pädagogik, Kunst oder Sozialwesen oder Abschluss auf Sekundarstufe II (z. B. berufliche Grundbildung oder Berufs-, Fach- oder gymnasiale Maturität) und bestandene Gleichwertigkeitsprüfung der Voraus­setzungen für einen therapeutischen Beruf GVB
  • 2 Jahre Berufserfahrung bei einem Arbeitspensum von mind. 50% in den Bereichen Gesundheitswesen, Pädagogik, Kunst oder Sozialwesen
  • erforderliche Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestäti­gungen
  • Nachweis einer Fallsupervision im Umfang von mind. 20 Stunden bei von OdA ARTECURA anerkannten Supervisoren oder Supervisorinnen

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